Anwalt für Arbeits­recht in Berlin

Cont­act us

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir sind auf unse­ren The­men spe­zia­li­siert und freu­en uns, Sie zu unterstützen.

Anwalt für Arbeits­recht in Berlin

Als Kanz­lei für Arbeits­recht mit Fach­an­wäl­ten und Rechts­an­wäl­ten bie­ten wir Arbeits­recht von A bis Z. Wir haben lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der erfolg­rei­chen Bera­tung im Arbeits­recht, in der Pro­zess­ver­tre­tung, sowie bei allen Arten der Kün­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen sowie in Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren. Wir bera­ten, schu­len und ver­tre­ten als Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin und ver­han­deln in allen betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen und per­so­nal­recht­li­chen Angelegenheiten.

Egal, ob es um das Prü­fen las­sen eines Arbeits­ver­tra­ges, Kün­di­gungs­fri­sten, Abfin­dun­gen oder Wett­be­werbs­ver­bot geht, wir von entner.legal sind als Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin Ihr bester Ansprech­part­ner – und das deutschlandweit!

Arbeits­recht für Arbeitgeber

Arbeits­recht für Arbeitnehmer

Über uns – ENTNER – Ihr Anwalt für Arbeits­recht in Berlin 

Für uns ist das Arbeits­recht nicht nur als Fach­an­walt eine span­nen­de Mate­rie, die wir im Team mit Lei­den­schaft betreiben.

Wir sind in unse­ren Man­da­ten bewusst breit auf­ge­stellt und ver­tre­ten Arbeit­ge­ber eben­so wie lei­ten­de Ange­stell­te und Arbeit­neh­mer. Die­se Phi­lo­so­phie ver­schafft uns die Mög­lich­keit, die Inter­es­sen der Betei­lig­ten zu erken­nen und die opti­ma­le Stra­te­gie für unse­re Man­dan­ten aus­zu­ar­bei­ten. Wir haben uns in die­sem Bereich lang­jäh­rig kom­pe­tent und immer wie­der neu auf der Höhe der Zeit als Fach­an­walts­kanz­lei erfolg­reich posi­tio­niert. Mit die­sem Pro­fil und unse­ren Erfah­run­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne auch bei Ihren Anlie­gen als Rechts­an­wäl­te zur Sei­te. Bei uns fin­den Sie eine umfas­sen­de Bera­tung zu allen Aspek­ten des Arbeitsrechts. 

Das bie­ten wir unse­ren Kunden

Wir bie­ten umfas­sen­de fach­an­walt­li­che Bera­tung zu allen Fra­gen des Arbeits­rechts, Per­so­nal­rechts und Betriebs­ver­fas­sungs­rechts aus einer Hand. Wir sind deutsch­land­weit, fle­xi­bel und voll­stän­dig digi­ta­li­siert, eben­so für Sie da, wie in unse­ren Kanz­lei­räu­men in Berlin.

Wir bie­ten als moder­ne Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung Bera­tung auf höch­stem Niveau aus unse­rer Kanz­lei in Berlin.

Wenn wir Sie unter­stüt­zen, sind wir fle­xi­bel für Sie da und über­neh­men als Ihr Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin auch kurz­fri­stig Ihren Fall von der Erst­be­ra­tung zum erfolg­rei­chen Prozess.

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung in der erfolg­rei­chen Gestal­tung von Pro­zes­sen vor dem Arbeits­ge­richt, wir ver­tre­ten ent­schie­den Ihre Interessen.

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Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Wirtschaftsrecht.

Der Pro­zess im Arbeits­recht — erste Informationen

Ein Pro­zess im Arbeits­recht kommt oft plötz­lich auf Sie oder Ihr Unter­neh­men zu. Häu­fig bestehen auch noch kur­ze Fri­sten, um zu reagie­ren. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie als Arbeit­ge­ber und pri­vat als Fach­an­walt in allen recht­li­chen Fra­gen zur Prozessführung.

Arbeitsrecht Anwalt Berlin Vertrag prüfen

Wir bie­ten Ihnen auf unse­rer Web­site erste Infor­ma­tio­nen zur Ori­en­tie­rung. Vor allem sind wir als Anwalt für Arbeits­recht aber jeder­zeit ger­ne per­sön­lich für Sie da und unter­stüt­zen Sie in Ihrem Anliegen.

In der Tat kön­nen Sie sich bzw. Ihr Unter­neh­men vor dem Arbeits­ge­richt auch selbst ver­tre­ten. Ihr Fach­an­walt für Arbeits­recht Nils M. Ent­ner rät aber den­noch dazu, sich im Zwei­fel so früh wie mög­lich pro­fes­sio­nell im Arbeits­recht bera­ten zu las­sen. Klei­nig­kei­ten kön­nen über die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung oder Aus­gang eines Pro­zes­ses ent­schei­den. Fri­sten müs­sen berech­net und zwin­gend beach­tet wer­den. Abfin­dun­gen sind nahe­zu immer Ver­hand­lungs­sa­che auf Grund­la­ge einer erar­bei­te­ten Ver­hand­lungs­po­si­ti­on. Eine erfolg­rei­che Pro­zess­stra­te­gie macht daher Ihren und unse­ren Erfolg aus. Ein guter Anwalt im Arbeits­recht soll­te immer vor­aus­schau­end und ganz­heit­lich bera­tend tätig werden.

Ent­schei­dend ist aber auch: Die Gegen­sei­te wird in den aller­mei­sten Fäl­len eben­falls recht­lich bera­ten wer­den. Sie soll­ten daher früh­zei­tig „Fal­len” im Arbeits­recht aus dem Weg gehen. Wir ste­hen Ihnen hier­zu mit unse­rer Kanz­lei in Ber­lin ger­ne zur Ver­fü­gung — auch bundesweit.

FAQ Arbeits­recht – Jetzt von ihrem Anwalt für Arbeits­recht beant­wor­ten lassen 

Vie­le berech­tig­te Fra­gen kom­men gegen­über einem Anwalt für Arbeits­recht immer wie­der auf. Wäh­rend der lang­jäh­ri­gen Tätig­keit unse­rer Kanz­lei in Ber­lin sind uns eini­ge Fra­gen im Arbeits­recht dabei beson­ders häu­fig begeg­net. Auch wenn die Ant­wort im kon­kre­ten Fall dann doch oft­mals anders beant­wor­tet kann oder die Ant­wort in der Mit­te liegt: Eine erste Ori­en­tie­rung stel­len wir Ihnen hier bereits ger­ne zur Verfügung.

Moder­nes und zukunfts­ori­en­tier­tes Per­so­nal­ma­nage­ment ist heu­te not­wen­di­ger denn je für eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­füh­rung. Das Arbeits­recht wirkt dage­gen häu­fig star­rer und wird zu Beginn von vie­len Man­dan­ten als sper­rig emp­fun­den. Wir fin­den jedoch, ein gutes Per­so­nal­ma­nage­ment und arbeits­recht­li­che Com­pli­ance müs­sen sich kei­nes­wegs ausschließen.

Im Gegen­teil, ein zukunfts­si­che­res Per­so­nal­ma­nage­ment pro­fi­tiert von arbeits­recht­li­cher Com­pli­ance. Neue Tools kön­nen etwa daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken begeg­nen. Oder die Schaf­fung eines Modern Workspace als Arbeits­platz ist bei­spiels­wei­se arbeits­recht­lich kaum gere­gelt. Den­noch gelingt es in nahe­zu allen Fäl­len, mit recht­li­chem Input eine gute und umsetz­ba­re Lösung zu finden. 

Wir unter­stüt­zen Sie und Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung daher fle­xi­bel und krea­tiv bei der Umset­zung eines moder­nen und effek­ti­ven Per­so­nal­ma­nage­ments aus recht­li­cher Per­spek­ti­ve. Wir zei­gen rechts­si­che­re Wege auf, ana­ly­sie­ren recht­li­che Risi­ken und haben dabei stets den Erfolg Ihres Unter­neh­mens im Blick.

Abfin­dungs­zah­lun­gen ste­hen bei Kün­di­gun­gen an der Tages­ord­nung. Doch nein, es besteht kein gene­rel­ler gesetz­li­cher Anspruch hier­auf. Die­ser Ein­druck wird zwar immer wie­der ver­mit­telt, trifft aber nicht zu. Abfin­dun­gen wer­den meist frei­wil­lig im Rah­men eines Ver­gleichs im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren bezahlt.

Was heißt das für die Pra­xis? Arbeit­neh­mer, für die eine Abfin­dungs­zah­lung in Betracht kommt, dür­fen die drei­wö­chi­ge Frist zur Erhe­bung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge nicht ver­pas­sen. Arbeit­ge­ber soll­ten bei Abfin­dungs­zah­lun­gen die Pro­zess­ri­si­ken im Blick behal­ten. Wir bera­ten Sie ger­ne individuell.

Jede Par­tei trägt in der ersten Instanz vor Gericht am Arbeits­ge­richt ihre Kosten immer selbst. Dies ist unab­hän­gig davon, dass Sie den Pro­zess gewin­nen. Der Grund ist eine Aus­nah­me­re­ge­lung in § 12a des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes, die zu einer Min­de­rung des Gesamt­ko­sten­ri­si­kos des Ver­fah­rens füh­ren soll. 

Eine im Ergeb­nis kosten­lo­se Pro­zess­füh­rung durch eine Anwalts­kanz­lei ist somit grund­sätz­lich von Geset­zes wegen nicht mög­lich. Die Erfah­rung zeigt jedoch, dass die Ergeb­nis­se einer fach­kom­pe­ten­ten Rechts­be­ra­tung Ihre Kosten häu­fig ohne Wei­te­res über­tref­fen können.

Als Kanz­lei für Arbeits­recht schu­len wir unse­re Man­dan­ten lau­fend zu arbeits- und per­so­nal­recht­li­chen The­men. Wir schu­len Sie zu The­men des kol­lek­ti­ven und des indi­vi­du­el­len Arbeits­rechts, stets mit Bezü­gen zum Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht und in Kennt­nis aktu­el­ler Urtei­le. Wir schu­len zu per­so­nal­recht­li­chen Fra­gen wie die Anti­dis­kri­mi­nie­rung, Daten­schutz und Compliance. 

In kol­lek­tiv recht­li­chen Fra­gen schu­len wir Sie zu allen Fra­gen der Mit­wir­kung und Mit­be­stim­mung sowie zu Spe­zi­al­the­men wie Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung oder auch der Ein­füh­rung von SAP Modulen.

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan betref­fen Betriebs­än­de­run­gen. Vor allem in Hin­blick auf die Risi­ken etwa­iger Nach­teil­aus­gleichs­zah­lun­gen ist die Ver­hand­lung und strin­gen­te Umset­zung des Inter­es­sen­aus­gleichs im Rah­men einer Betriebs­än­de­rung von wesent­li­cher Bedeu­tung. Wäh­rend der Inter­es­sen­aus­gleich die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung umsetzt, soll der Sozi­al­plan die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le auf­fan­gen. Die­se Ver­hand­lun­gen füh­ren wir für unse­re Man­dan­ten, auch vor der Einigungsstelle.

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan betref­fen Betriebs­än­de­run­gen. Vor allem in Hin­blick auf die Risi­ken etwa­iger Nach­teil­aus­gleichs­zah­lun­gen ist die Ver­hand­lung und strin­gen­te Umset­zung des Inter­es­sen­aus­gleichs im Rah­men einer Betriebs­än­de­rung von wesent­li­cher Bedeu­tung. Wäh­rend der Inter­es­sen­aus­gleich die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung umsetzt, soll der Sozi­al­plan die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le auf­fan­gen. Die­se Ver­hand­lun­gen füh­ren wir für unse­re Man­dan­ten, auch vor der Einigungsstelle.