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Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin

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Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.

Startup Rechtsberatung

Wir beraten und begleiten Start-Ups umfassend bereits ab der Gründungsphase. Neben der Gründung und der Wahl der Rechtsform stehen wir auch bei Geschäftsführerdienstverträgen oder förderrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen gerne zur Seite. Wir verstehen uns mit unseren Dienstleistungen als Partner

und freuen uns über die langfristige Zusammenarbeit mit ausgewählten jungen innovativen Unternehmen und Gründern. Wir begleiten Sie als Rechtsanwalt gerne dauerhaft in allen rechtlichen Fragen die ein Startup mit sich bringt.

 

Wir selbst sind eine moderne digitalisierte Kanzlei und verstehen die Anliegen, das Umfeld und die Unternehmenskultur unserer Mandanten. Zusätzlich bringen wir in unsere Rechtsberatung unsere Erfahrung und Fachkompetenz als Anwälte im Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und produktiv ein. Unsere rechtliche Unterstützung reicht von den Eckthemen wie der Gesellschaftsgründung oder der Umsetzung von Finanzierungsrunden bis hin zu alltäglichen Rechtsfragen wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Compliance, der Anschaffung von Firmenwagen oder schlicht der Datenschutzerklärung auf der Homepage. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt in allen Herausforderungen die ein Start-Up mit sich bringt zur Seite.

Gesellschaftsgründung

Die erste gesellschaftsrechtliche Frage für Startups ist die Frage nach der Rechtsform ihrer Gesellschaft. Für Gründer besteht zunächst die Möglichkeit, als Team eine Personengesellschaft wie eine GbR, OHG oder KG zu gründen. In vielen Fällen entsteht jedoch bereits auch früh das Bedürfnis, aus einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft heraus tätig zu werden. In aller Regel verdichtet sich dies auf die Frage, ob eine UG oder direkt eine GmbH gegründet werden soll. Die größeren und komplexeren Gesellschaftsformen wie die AG, SE oder GmbH & Co. KG bieten sich in besonderen Konstellationen an. Wir beraten Sie als Ihr Anwalt, welche Gesellschaftsform zu Ihrem Startup und Ihrer Gründung passt.

rechtsberatung starup anwalt

Zu Beginn jeder Gründung und Rechtsberatung steht die Ermittlung des Bestandes und der individuellen Bedürfnisse des Startups. Welche Positionierung auf dem Markt ist gewünscht?  Wo steht das Startup in seinem Finanzierungszyklus? Bestehen bereits Verträge oder Immaterialgüterrechte? Diese und viele weitere Aspekte können eine Rolle spielen. In einem weiteren Schritt sind die finanziellen Mittel für die Gründung und deren Kosten zu beachten. So kann häufig bei ausreichender finanzieller Ausstattung eine GmbH einer UG gegenüber vorzugswürdig sein. Zudem sind zeitliche Faktoren zu beachten. Besteht das Bedürfnis für eine besonders schnelle Gründung? Gibt es im laufenden Geschäftsbetrieb besonders geeignete Zeitpunkte für eine Umfirmierung oder stehen Jahresabschlüsse an? Zu unseren Leistungen gehört zudem auch die Koordinierung der ggfs. notwendigen Notartermine und Anmeldungen.

Nach unserer Erfahrung zahlt es sich zudem aus, bereits in der Gründung die Weichen für das Wachstum des Startups zu stellen. Dies betrifft auch einen zukunftssicheren und individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag. Dies kann beim Einstieg späterer Investoren ebenso hilfreich sein, wie bei der operativen Ausweitung des Geschäfts. 

Wir bieten Ihrem Startup die rechtliche Unterstützung und Rechtsberatung um Ihre Ziele flexibel und doch auf einem stabilen rechtlichen Fundament zu verfolgen. In unserer Zusammenarbeit gehen wir Herausforderungen proaktiv an und stehen Ihnen bei Bedarf auch mit unserem Netzwerk hochkompetenter Spezialisten zur Verfügung. Unser Ziel ist, dass Sie mit unserem Team als Partner Ihr Business voll entwickeln können.

Seed Stage, Startup Stage & Growth Stage

Wir beraten Startups in allen Phasen und Finanzierungsrunden. In der Seed Stage oder Frühphase sind die Finanzmittel ebenso wie die Möglichkeiten einer Finanzierung eingeschränkt. Steht kein Venture Capital zur Verfügung kommt es oft auf das eigene Netzwerk an. Eine Option können jedoch auch staatliche Fördergelder sein. Hinzu tritt die erste Entwicklung Ihres Business. Diese Entwicklung ist ebenfalls mit vielfältigen rechtlichen Fragen zu deren Umsetzbarkeit verbunden. Begonnen mit der Gründung Ihrer Gesellschaft. Wir helfen Ihnen als Ihr Anwalt  mit unserer Rechtsberatung, den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren und unterstützen Sie kompetent als Rechtsanwälte.

 

In der Start-Up-Phase oder Early Stage sind Ihre rechtlichen Bedürfnisse andere. Erste Arbeitsverträge, mehr Mitarbeiter, Verträge mit Geschäftspartnern, Softwareverträge, Urheberrecht oder (Kunden-)Datenschutz sind nur einige Themen. Und nicht zuletzt: die nächste Finanzierungsrunde steht oft an.

 

In der Wachtsumsphase oder Growth Phase ist Ihnen der Proof of Concept bereits gelungen. Nun geht es darum, sich dauerhaft gegen Konkurrenz durchzusetzen und sich auf dem Markt zu etablieren. Erneut kommt Finanzierungsrunden große Bedeutung zu. Wir unterstützen Sie auch hier zu allen rechtlichen Fragen in Ihrem Wachstum – bis in die Later Stage oder zum Exit. Sei es bei der Aufnahme neuer Investoren, Umstrukturierungen, Holding-Konstellationen, Personalrecht oder steuerlichen Fragestellungen.

Das bieten wir unseren Kunden

Wir bieten umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts aus einer Hand. Melden Sie sich gerne unverbindlich in unserer Kanzlei in Berlin.

Wir bieten bundesweit eine moderne und kompetente Rechtsberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung.

Wir erarbeiten jedes Anliegen und jeden Fall individuell und persönlich abgestimmt. Wir kennen kein Schema F und suchen stets nach der optimalen Lösung.

Wir sind stets flexibel für Sie da. Persönlich oder papierlos und vollständig digitalisiert aus unseren Kanzleiräumen in Berlin.

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Startup Finanzierung

Als Startup stehen Finanzierungsfragen an der Tagesordnung. Klassische Bankkredite sind häufig zu Beginn einer Unternehmung schwer zu erlangen. Gerade für Startups ist daher der Rückgriff auf Venture Capital und kreative Sicherungs- und Gestaltungsformen für eine Finanzierung oft entscheidend. Einige häufig nachgefragte Begriffe stellen wir nachfolgend kurz vor.

Venture Capital Investoren kommen in vielen verschiedenen Formen vor, die sich insbesondere nach dem Hintergrund und den verfolgten Interessen der Investoren unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie für Startups häufig enorm wichtig sind. Denn “klassische” Finanzierungsformen wie Bankdarlehen für junge Unternehmen oft noch nicht zur Verfügung. Gleichzeitig kann das beabsichtigte schnelle Wachstum einen hohen Kapitaleinsatz erfordern.

Zwei grundlegend zu unterscheidende Gruppen der Venture Capital Investoren sind Finanzinvestoren und strategische Investoren. Die Begriffe rühren aus den Interessen der Investoren her. Finanzinvestoren haben vorrangig finanzielle Interessen. Klassischerweise soll dieses Interesse durch einen Mehrwert bei einem mittelfristigen Exit oder Börsengang realisiert werden. Strategische Investoren haben dagegen aus ihrem eigenen Geschäftsfeld heraus ein eigenes Interesse an der Beteiligung an dem Startup. Hier spielen Synergieeffekte, Technologietransfer, Zulieferung oder eine Flexibilität eine Rolle, die aus der eigenen Struktur des Investors so nicht gegeben wäre. In diese Gruppe gehört auch Corporate Venture Capital.

Als Startup können beide Grundrichtungen Vor- und Nachteile bieten. Der inhaltlichen Partnerschaft und den Synergieeffekten durch ein strategisches Investment steht eine geringere Wahrscheinlichkeit der Einflussnahme auf das Tagesgeschäft durch ein rein finanzielles Investment gegenüber.

Business Angels sind eine Sonderform der Venture Capital Investoren. Wenn auch häufig in Netzwerken organisiert, handelt es sich um einzelne Investoren, oft selbst ehemalige Gründer, welche sich als Investoren einbringen. Sie unterstützen Startups und Gründer wie strategische Investoren typischerweise mit Know-How und ihrem Netzwerk. Sie verfolgen dabei aber finanzielle Interessen wie finanzielle Investoren. Ihre Investitionsvolumen sind tendenziell begrenzt und ihr hoher persönlicher und riskanter Einsatz “kostet”. Dies macht Business Angels für Gründer insbesondere in der Frühphase attraktiv, wenn andere Finanzierungsformen nicht verfügbar sind.

Inkubatoren und Acceleratoren sind den strategischen Investoren zuzurechnen. Sie bieten Ressourcen, finanzielle Unterstützung und Netzwerke für Startups an. Sie können eine wichtige Chance für Gründer gerade in der Seed Stage bieten. Dafür muss jedoch häufig ein verhältnismäßig früher Verlust eines wesentlichen Teils eigener Anteile in Kauf genommen werden. Ziel ist, durch die gebotene Struktur ein schnelles Wachstum mit Unterstützung einer gefestigten strukturellen Umgebung zu erreichen.

Wenn es zwischen Investor und den Gründern “ernst” wird, steht zu Beginn der konkreten Vertragsverhandlungen häufig zunächst ein Term Sheet oder auch Letter of Intent. Es handelt sich hierbei um eine Absichtserklärung und nicht um einen rechtlich bindenden Vertrag. Dennoch ist die Wichtigkeit für die weiteren Verhandlungen und die finalen Verträge immens. Denn das Term Sheet fixiert bereits die Eckpunkte des beabsichtigten Investments – zumindest psychologisch. Nachträglich besteht von beiden Parteien häufig keine Bereitschaft mehr, diese Eckpunkte wesentlich neu zu Verhandeln.

Das Term Sheet legt faktisch also bereits Kernpunkte wie beispielsweise die Investitionssumme, Verwässerungsschutz, Vesting, Wettbewerbsverbote oder Beteiligungsquoten fest. Ein gut ausgearbeitetes und durchdachtes Term Sheet hilft auch dabei. spätere Folgekosten – auch im rechtlichen Beratungsaufwand – geringer zu halten.

Gerade in der Frühphase eines Startups investieren Kapitalgeber Venture Capital insbesondere in ihr Vertrauen in die Person der Gründer und deren Ideen. Daher besteht ein Bedürfnis danach, Anreize dafür zu schaffen, dass die Gründer auch persönlich die nächsten Jahre dabei bleiben, sich einbringen und die Geschäfte führen. 

Eine verbreitete Möglichkeit hierzu sind sogenannte Vesting-Regelungen. Hier bestehen viele Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten. Das Grundprinzip funktioniert jedoch so, dass die Gründer für einen bestimmten Zeitraum an Bord bleiben müssen und ein früheres Ausscheiden (zeitanteilig) mit dem Verlust von Anteilen an dem Startup sanktioniert wird. Hier wird dann noch zwischen Good Leaver und Bad Leaver unterschieden. Gerne beraten wir Sie zu den weiteren Einzelheiten.

orab: Als Gründer oder Startup sollten Sie mit viel Bedacht vorgehen, ehe Sie den Abschluss eines NDA verlangen. Auch wenn es rechtlich gesehen Sinn machen kann, beispielsweise für Venture Capital Investoren kann dies unter Umständen ein rotes Tuch darstellen.

Dennoch kommen NDAs oder Vertraulichkeitsvereinbarungen im Geschäftsleben alltäglich zum Einsatz. Ihre Ausgestaltung sollte allerdings sorgfältig vorbereitet werden. Ihr Zweck besteht meist darin, eigene Ideen, Know-How und Innovationen davor zu schützen, von einem potentiellen Vertragspartner genutzt zu werden wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Da Schäden durch derartige Vorgänge schwer zu beziffern und zu beweisen sind, können in einem NDA Vertragsstrafen vereinbart werden. Auch deren Durchsetzbarkeit setzt jedoch eine konkrete Vertragsgestaltung voraus. Wir unterstützen Sie gerne hierbei in unserer Rechtsberatung.