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Cont­act us

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir sind auf unse­ren The­men spe­zia­li­siert und freu­en uns, Sie zu unterstützen.

Start­up Rechtsberatung

Wir bera­ten und beglei­ten Start-Ups umfas­send bereits ab der Grün­dungs­pha­se. Neben der Grün­dung und der Wahl der Rechts­form ste­hen wir auch bei Geschäfts­füh­rer­dienst­ver­trä­gen oder för­der­recht­li­chen, sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen und steu­er­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen ger­ne zur Sei­te. Wir ver­ste­hen uns mit unse­ren Dienst­lei­stun­gen als Partner

und freu­en uns über die lang­fri­sti­ge Zusam­men­ar­beit mit aus­ge­wähl­ten jun­gen inno­va­ti­ven Unter­neh­men und Grün­dern. Wir beglei­ten Sie als Rechts­an­walt ger­ne dau­er­haft in allen recht­li­chen Fra­gen die ein Start­up mit sich bringt.

 

Wir selbst sind eine moder­ne digi­ta­li­sier­te Kanz­lei und ver­ste­hen die Anlie­gen, das Umfeld und die Unter­neh­mens­kul­tur unse­rer Man­dan­ten. Zusätz­lich brin­gen wir in unse­re Rechts­be­ra­tung unse­re Erfah­rung und Fach­kom­pe­tenz als Anwäl­te im Wirt­schafts­recht und Fach­an­walt für Steu­er­recht und pro­duk­tiv ein. Unse­re recht­li­che Unter­stüt­zung reicht von den Eck­the­men wie der Gesell­schafts­grün­dung oder der Umset­zung von Finan­zie­rungs­run­den bis hin zu all­täg­li­chen Rechts­fra­gen wie der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen, Com­pli­ance, der Anschaf­fung von Fir­men­wa­gen oder schlicht der Daten­schutz­er­klä­rung auf der Home­page. Wir ste­hen Ihnen als Rechts­an­walt in allen Her­aus­for­de­run­gen die ein Start-Up mit sich bringt zur Seite.

Gesell­schafts­grün­dung

Die erste gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge für Start­ups ist die Fra­ge nach der Rechts­form ihrer Gesell­schaft. Für Grün­der besteht zunächst die Mög­lich­keit, als Team eine Per­so­nen­ge­sell­schaft wie eine GbR, OHG oder KG zu grün­den. In vie­len Fäl­len ent­steht jedoch bereits auch früh das Bedürf­nis, aus einer haf­tungs­be­schränk­ten Kapi­tal­ge­sell­schaft her­aus tätig zu wer­den. In aller Regel ver­dich­tet sich dies auf die Fra­ge, ob eine UG oder direkt eine GmbH gegrün­det wer­den soll. Die grö­ße­ren und kom­ple­xe­ren Gesell­schafts­for­men wie die AG, SE oder GmbH & Co. KG bie­ten sich in beson­de­ren Kon­stel­la­tio­nen an. Wir bera­ten Sie als Ihr Anwalt, wel­che Gesell­schafts­form zu Ihrem Start­up und Ihrer Grün­dung passt.

Arbeitsrecht Anwalt Berlin Vertrag prüfen

Zu Beginn jeder Grün­dung und Rechts­be­ra­tung steht die Ermitt­lung des Bestan­des und der indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se des Start­ups. Wel­che Posi­tio­nie­rung auf dem Markt ist gewünscht?  Wo steht das Start­up in sei­nem Finan­zie­rungs­zy­klus? Bestehen bereits Ver­trä­ge oder Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te? Die­se und vie­le wei­te­re Aspek­te kön­nen eine Rol­le spie­len. In einem wei­te­ren Schritt sind die finan­zi­el­len Mit­tel für die Grün­dung und deren Kosten zu beach­ten. So kann häu­fig bei aus­rei­chen­der finan­zi­el­ler Aus­stat­tung eine GmbH einer UG gegen­über vor­zugs­wür­dig sein. Zudem sind zeit­li­che Fak­to­ren zu beach­ten. Besteht das Bedürf­nis für eine beson­ders schnel­le Grün­dung? Gibt es im lau­fen­den Geschäfts­be­trieb beson­ders geeig­ne­te Zeit­punk­te für eine Umfir­mie­rung oder ste­hen Jah­res­ab­schlüs­se an? Zu unse­ren Lei­stun­gen gehört zudem auch die Koor­di­nie­rung der ggfs. not­wen­di­gen Notar­ter­mi­ne und Anmeldungen.

 

Nach unse­rer Erfah­rung zahlt es sich zudem aus, bereits in der Grün­dung die Wei­chen für das Wachs­tum des Start­ups zu stel­len. Dies betrifft auch einen zukunfts­si­che­ren und indi­vi­du­ell gestal­te­ten Gesell­schafts­ver­trag. Dies kann beim Ein­stieg spä­te­rer Inve­sto­ren eben­so hilf­reich sein, wie bei der ope­ra­ti­ven Aus­wei­tung des Geschäfts. Wir bie­ten Ihrem Start­up die recht­li­che Unter­stüt­zung und Rechts­be­ra­tung um Ihre Zie­le fle­xi­bel und doch auf einem sta­bi­len recht­li­chen Fun­da­ment zu ver­fol­gen. In unse­rer Zusam­men­ar­beit gehen wir Her­aus­for­de­run­gen pro­ak­tiv an und ste­hen Ihnen bei Bedarf auch mit unse­rem Netz­werk hoch­kom­pe­ten­ter Spe­zia­li­sten zur Ver­fü­gung. Unser Ziel ist, dass Sie mit unse­rem Team als Part­ner Ihr Busi­ness voll ent­wickeln können.

Seed Stage, Start­up Stage & Growth Stage

Wir bera­ten Start­ups in allen Pha­sen und Finan­zie­rungs­run­den. In der Seed Stage oder Früh­pha­se sind die Finanz­mit­tel eben­so wie die Mög­lich­kei­ten einer Finan­zie­rung ein­ge­schränkt. Steht kein Ven­ture Capi­tal zur Ver­fü­gung kommt es oft auf das eige­ne Netz­werk an. Eine Opti­on kön­nen jedoch auch staat­li­che För­der­gel­der sein. Hin­zu tritt die erste Ent­wick­lung Ihres Busi­ness. Die­se Ent­wick­lung ist eben­falls mit viel­fäl­ti­gen recht­li­chen Fra­gen zu deren Umsetz­bar­keit ver­bun­den. Begon­nen mit der Grün­dung Ihrer Gesell­schaft. Wir hel­fen Ihnen als Ihr Anwalt  mit unse­rer Rechts­be­ra­tung, den Blick für das Wesent­li­che nicht zu ver­lie­ren und unter­stüt­zen Sie kom­pe­tent als Rechtsanwälte.

 

In der Start-Up-Pha­se oder Ear­ly Stage sind Ihre recht­li­chen Bedürf­nis­se ande­re. Erste Arbeits­ver­trä­ge, mehr Mit­ar­bei­ter, Ver­trä­ge mit Geschäfts­part­nern, Soft­ware­ver­trä­ge, Urhe­ber­recht oder (Kunden-)Datenschutz sind nur eini­ge The­men. Und nicht zuletzt: die näch­ste Finan­zie­rungs­run­de steht oft an.

 

In der Wachts­ums­pha­se oder Growth Pha­se ist Ihnen der Pro­of of Con­cept bereits gelun­gen. Nun geht es dar­um, sich dau­er­haft gegen Kon­kur­renz durch­zu­set­zen und sich auf dem Markt zu eta­blie­ren. Erneut kommt Finan­zie­rungs­run­den gro­ße Bedeu­tung zu. Wir unter­stüt­zen Sie auch hier zu allen recht­li­chen Fra­gen in Ihrem Wachs­tum – bis in die Later Stage oder zum Exit. Sei es bei der Auf­nah­me neu­er Inve­sto­ren, Umstruk­tu­rie­run­gen, Hol­ding-Kon­stel­la­tio­nen, Per­so­nal­recht oder steu­er­li­chen Fragestellungen.

Das bie­ten wir unse­ren Kunden

Wir bie­ten umfas­sen­de und spe­zia­li­sier­te anwalt­li­che Bera­tung zu allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts aus einer Hand. Mel­den Sie sich ger­ne unver­bind­lich in unse­rer Kanz­lei in Berlin.

Wir bie­ten bun­des­weit eine moder­ne und kom­pe­ten­te Rechts­be­ra­tung. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung und Spezialisierung.

Wir erar­bei­ten jedes Anlie­gen und jeden Fall indi­vi­du­ell und per­sön­lich abge­stimmt. Wir ken­nen kein Sche­ma F und suchen stets nach der opti­ma­len Lösung.

Wir sind stets fle­xi­bel für Sie da. Per­sön­lich oder papier­los und voll­stän­dig digi­ta­li­siert aus unse­ren Kanz­lei­räu­men in Berlin.

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Start­up Finanzierung 

Als Start­up ste­hen Finan­zie­rungs­fra­gen an der Tages­ord­nung. Klas­si­sche Bank­kre­di­te sind häu­fig zu Beginn einer Unter­neh­mung schwer zu erlan­gen. Gera­de für Start­ups ist daher der Rück­griff auf Ven­ture Capi­tal und krea­ti­ve Siche­rungs- und Gestal­tungs­for­men für eine Finan­zie­rung oft ent­schei­dend. Eini­ge häu­fig nach­ge­frag­te Begrif­fe stel­len wir nach­fol­gend kurz vor.

Ven­ture Capi­tal Inve­sto­ren kom­men in vie­len ver­schie­de­nen For­men vor, die sich ins­be­son­de­re nach dem Hin­ter­grund und den ver­folg­ten Inter­es­sen der Inve­sto­ren unter­schei­den. Gemein­sam ist ihnen, dass sie für Start­ups häu­fig enorm wich­tig sind. Denn “klas­si­sche” Finan­zie­rungs­for­men wie Bank­dar­le­hen für jun­ge Unter­neh­men oft noch nicht zur Ver­fü­gung. Gleich­zei­tig kann das beab­sich­tig­te schnel­le Wachs­tum einen hohen Kapi­tal­ein­satz erfordern.

Zwei grund­le­gend zu unter­schei­den­de Grup­pen der Ven­ture Capi­tal Inve­sto­ren sind Finanz­in­ve­sto­ren und stra­te­gi­sche Inve­sto­ren. Die Begrif­fe rüh­ren aus den Inter­es­sen der Inve­sto­ren her. Finanz­in­ve­sto­ren haben vor­ran­gig finan­zi­el­le Inter­es­sen. Klas­si­scher­wei­se soll die­ses Inter­es­se durch einen Mehr­wert bei einem mit­tel­fri­sti­gen Exit oder Bör­sen­gang rea­li­siert wer­den. Stra­te­gi­sche Inve­sto­ren haben dage­gen aus ihrem eige­nen Geschäfts­feld her­aus ein eige­nes Inter­es­se an der Betei­li­gung an dem Start­up. Hier spie­len Syn­er­gie­ef­fek­te, Tech­no­lo­gie­trans­fer, Zulie­fe­rung oder eine Fle­xi­bi­li­tät eine Rol­le, die aus der eige­nen Struk­tur des Inve­stors so nicht gege­ben wäre. In die­se Grup­pe gehört auch Cor­po­ra­te Ven­ture Capital.

Als Start­up kön­nen bei­de Grund­rich­tun­gen Vor- und Nach­tei­le bie­ten. Der inhalt­li­chen Part­ner­schaft und den Syn­er­gie­ef­fek­ten durch ein stra­te­gi­sches Invest­ment steht eine gerin­ge­re Wahr­schein­lich­keit der Ein­fluss­nah­me auf das Tages­ge­schäft durch ein rein finan­zi­el­les Invest­ment gegenüber.

Busi­ness Angels sind eine Son­der­form der Ven­ture Capi­tal Inve­sto­ren. Wenn auch häu­fig in Netz­wer­ken orga­ni­siert, han­delt es sich um ein­zel­ne Inve­sto­ren, oft selbst ehe­ma­li­ge Grün­der, wel­che sich als Inve­sto­ren ein­brin­gen. Sie unter­stüt­zen Start­ups und Grün­der wie stra­te­gi­sche Inve­sto­ren typi­scher­wei­se mit Know-How und ihrem Netz­werk. Sie ver­fol­gen dabei aber finan­zi­el­le Inter­es­sen wie finan­zi­el­le Inve­sto­ren. Ihre Inve­sti­ti­ons­vo­lu­men sind ten­den­zi­ell begrenzt und ihr hoher per­sön­li­cher und ris­kan­ter Ein­satz “kostet”. Dies macht Busi­ness Angels für Grün­der ins­be­son­de­re in der Früh­pha­se attrak­tiv, wenn ande­re Finan­zie­rungs­for­men nicht ver­füg­bar sind.

Inku­ba­to­ren und Acce­le­ra­to­ren sind den stra­te­gi­schen Inve­sto­ren zuzu­rech­nen. Sie bie­ten Res­sour­cen, finan­zi­el­le Unter­stüt­zung und Netz­wer­ke für Start­ups an. Sie kön­nen eine wich­ti­ge Chan­ce für Grün­der gera­de in der Seed Stage bie­ten. Dafür muss jedoch häu­fig ein ver­hält­nis­mä­ßig frü­her Ver­lust eines wesent­li­chen Teils eige­ner Antei­le in Kauf genom­men wer­den. Ziel ist, durch die gebo­te­ne Struk­tur ein schnel­les Wachs­tum mit Unter­stüt­zung einer gefe­stig­ten struk­tu­rel­len Umge­bung zu erreichen.

Wenn es zwi­schen Inve­stor und den Grün­dern “ernst” wird, steht zu Beginn der kon­kre­ten Ver­trags­ver­hand­lun­gen häu­fig zunächst ein Term Sheet oder auch Let­ter of Intent. Es han­delt sich hier­bei um eine Absichts­er­klä­rung und nicht um einen recht­lich bin­den­den Ver­trag. Den­noch ist die Wich­tig­keit für die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen und die fina­len Ver­trä­ge immens. Denn das Term Sheet fixiert bereits die Eck­punk­te des beab­sich­tig­ten Invest­ments – zumin­dest psy­cho­lo­gisch. Nach­träg­lich besteht von bei­den Par­tei­en häu­fig kei­ne Bereit­schaft mehr, die­se Eck­punk­te wesent­lich neu zu Verhandeln.

Das Term Sheet legt fak­tisch also bereits Kern­punk­te wie bei­spiels­wei­se die Inve­sti­ti­ons­sum­me, Ver­wäs­se­rungs­schutz, Vest­ing, Wett­be­werbs­ver­bo­te oder Betei­li­gungs­quo­ten fest. Ein gut aus­ge­ar­bei­te­tes und durch­dach­tes Term Sheet hilft auch dabei. spä­te­re Fol­ge­ko­sten – auch im recht­li­chen Bera­tungs­auf­wand – gerin­ger zu halten.

Gera­de in der Früh­pha­se eines Start­ups inve­stie­ren Kapi­tal­ge­ber Ven­ture Capi­tal ins­be­son­de­re in ihr Ver­trau­en in die Per­son der Grün­der und deren Ideen. Daher besteht ein Bedürf­nis danach, Anrei­ze dafür zu schaf­fen, dass die Grün­der auch per­sön­lich die näch­sten Jah­re dabei blei­ben, sich ein­brin­gen und die Geschäf­te führen. 

Eine ver­brei­te­te Mög­lich­keit hier­zu sind soge­nann­te Vest­ing-Rege­lun­gen. Hier bestehen vie­le Vari­an­ten und Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten. Das Grund­prin­zip funk­tio­niert jedoch so, dass die Grün­der für einen bestimm­ten Zeit­raum an Bord blei­ben müs­sen und ein frü­he­res Aus­schei­den (zeit­an­tei­lig) mit dem Ver­lust von Antei­len an dem Start­up sank­tio­niert wird. Hier wird dann noch zwi­schen Good Lea­ver und Bad Lea­ver unter­schie­den. Ger­ne bera­ten wir Sie zu den wei­te­ren Einzelheiten.

orab: Als Grün­der oder Start­up soll­ten Sie mit viel Bedacht vor­ge­hen, ehe Sie den Abschluss eines NDA ver­lan­gen. Auch wenn es recht­lich gese­hen Sinn machen kann, bei­spiels­wei­se für Ven­ture Capi­tal Inve­sto­ren kann dies unter Umstän­den ein rotes Tuch darstellen.

Den­noch kom­men NDAs oder Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen im Geschäfts­le­ben all­täg­lich zum Ein­satz. Ihre Aus­ge­stal­tung soll­te aller­dings sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet wer­den. Ihr Zweck besteht meist dar­in, eige­ne Ideen, Know-How und Inno­va­tio­nen davor zu schüt­zen, von einem poten­ti­el­len Ver­trags­part­ner genutzt zu wer­den wenn der Ver­trag nicht zustan­de kommt. Da Schä­den durch der­ar­ti­ge Vor­gän­ge schwer zu bezif­fern und zu bewei­sen sind, kön­nen in einem NDA Ver­trags­stra­fen ver­ein­bart wer­den. Auch deren Durch­setz­bar­keit setzt jedoch eine kon­kre­te Ver­trags­ge­stal­tung vor­aus. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne hier­bei in unse­rer Rechtsberatung.