Cont­act us

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir sind auf unse­ren The­men spe­zia­li­siert und freu­en uns, Sie zu unterstützen.

Fach­an­walt Gesell­schafts­recht Berlin

Das Gesell­schafts­recht ist neben dem Arbeits­recht und dem Steu­er­recht unser Kom­pe­tenz­schwer­punkt. Als Anwalt für Gesell­schafts­recht beglei­ten wir Sie von Anfang an. Von der Wahl der pas­sen­den Rechts­form, über Hol­ding und Rechts­form­be­ra­tung – Wir beglei­ten Sie spe­zia­li­siert und indi­vi­du­ell in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts aus unse­rer Kanz­lei in Ber­lin. Und das in ganz Deutschland!

Wir unter­stüt­zen Sie auch in spe­zi­el­len Pro­jek­ten wie Umstruk­tu­rie­rung, Grün­dung einer Hol­ding, M&A oder Umwand­lun­gen und Rechts­form­wech­sel. Als Kanz­lei für Gesell­schafts­recht bera­ten wir Unter­neh­men, Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer in allen Belan­gen des Gesell­schafts­rechts. Unse­re wei­te­ren Kern­kom­pe­ten­zen im Wirt­schafts­recht als Fach­an­walt und Rechts­an­wäl­te behal­ten wir dabei stets im Blick und brin­gen wir gewinn­brin­gend für Sie ein. 

Wir bera­ten ins­be­son­de­re mit Bezug zu steu­er­recht­li­chen und per­so­nal­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Wir erstel­len Sat­zun­gen und Gesell­schafts­ver­trä­ge, unter­stüt­zen Sie bei der Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung von Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen oder bei der GmbH Grün­dung. Auch bei der Beru­fung und Abbe­ru­fung von Geschäfts­füh­rern und dem Erstel­len und Bera­ten zu Geschäfts­füh­rer- und Anstel­lungs­ver­trä­gen sind wir für Sie da. Wir ste­hen als zuver­läs­si­ger Anwalt für Gesell­schafts­recht an Ihrer Sei­te, gleich ob Grün­der, Geschäftsführer/in, Auf­sichts­rä­te, Start-up oder KMU.

Unse­re Dienst­lei­stun­gen im Gesellschaftsrecht 

Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin Gesellschaftsvertrag Icon

Gesellschafts­vertrag / Satzung 

Ein soli­der und indi­vi­du­ell abge­stimm­ter Gesell­schafts­ver­trag ist das Fun­da­ment einer erfolg­rei­chen Gesell­schaft. Als Anwalt für Gesell­schafts­recht bera­ten wir Sie bei der Erstel­lung und Prü­fung eines pas­sen­den Gesellschaftsvertrages. 
Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin Gesellschafterversammlung Icon

Gesellschafterversammlung 

Wir bera­ten zu allen Fra­gen der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung. Wir über­neh­men die Vor­be­rei­tung, Ladung und Aus­wer­tung. Wir ste­hen zudem als Ver­samm­lungs­lei­ter zur Ver­fü­gung oder ver­tre­ten Sie in der Versammlung. 
Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin Holding Icon

Hol­ding / Weiterentwicklung 

Vie­le Gesichts­punk­te sind wich­tig, wenn Sie Ihre Unter­neh­mens­struk­tur ver­grö­ßern und wei­ter­ent­wickeln möch­ten. Wir unter­stüt­zen Sie bei der effek­ti­ven Ent­wick­lung Ihrer Gesell­schafts­struk­tur. Auch im Erbrecht. 
Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin Prozessführung Icon

Legal representation 

We advi­se on chal­len­ging share­hol­ders’ reso­lu­ti­ons and repre­sent you in dis­pu­tes under com­pa­ny law both in ordi­na­ry pro­ce­e­dings and in inte­rim legal protection. 

Sanie­rung & Restrukturierung 

Wir bera­ten bei der Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men. Ins­be­son­de­re bei gesell­schafts­recht­li­chen Vor­gän­gen wie Spal­tung und Ver­schmel­zung, bei Betriebs­über­gän­gen und Ver­hand­lun­gen um Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialpläne. 

Fach­an­walt für Gesell­schafts­recht | entner.legal

Das Gesell­schafts­recht betrifft, wie der Name sagt, das Recht der Gesell­schaf­ten. Die­ses Rechts­ge­biet betreut unse­re Kanz­lei umfas­send. Als Anwalt für Gesell­schafts­recht sind wir nicht nur bei der Grün­dung einer Gesell­schaft für Sie da, son­dern unter­stüt­zen Sie außer­dem in allen Fra­gen, die das Füh­ren einer Gesell­schaft mit sich bringt. Das Gesell­schafts­recht ist dabei nicht nur mit dem Han­dels­recht eng verknüpft.

Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin Mann unterschreibt Dokument

Unse­re Kanz­lei aus Ber­lin hat sich daher auch auf das Steu­er­recht und das son­sti­ge Wirt­schafts­recht spe­zia­li­siert. Hin­zu kommt unse­re Exper­ti­se als Fach­an­walt aus dem Arbeits­recht und Personalrecht.

Als Gesell­schaf­ter, bzw. als Gesell­schaft ste­hen Rechts­fra­gen an der Tages­ord­nung. Neben Fra­gen zur Gesell­schaft selbst, sind dies auch äuße­re recht­li­che Vor­ga­ben. Stich­wor­te sind hier etwa Com­pli­ance und Daten­schutz. Wir über­neh­men die­se The­men für Sie und unter­stüt­zen Sie dar­in, sich auf das Wesent­li­che Ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit kon­zen­trie­ren zu kön­nen. Als Anwalt für Gesell­schafts­recht bie­ten wir Ihnen hoch­wer­ti­ge Infor­ma­tio­nen und beglei­ten Sie in der kon­ti­nu­ier­li­chen Arbeit und bei der Gestal­tung Ihrer Projekte.

Wenn sich Strei­tig­kei­ten ein­mal nicht lösen las­sen, ver­tre­ten wir Sie zudem vor Gericht, in Schieds­ge­richts­ver­fah­ren, Eini­gungs­stel­len oder Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen. Wir beglei­ten Sie auch in einer Wirt­schafts­me­dia­ti­on. Wir sind von Ber­lin aus als Anwalt für Gesell­schafts­recht in ganz Deutsch­land tätig. Unser Ziel ist die Ver­wirk­li­chung Ihrer Inter­es­sen. Als Ihr Rechts­an­walt ste­hen wir Ihnen jeder­zeit kom­pe­tent zur Seite.

Über uns – entner.legal aus Berlin 

Wir sind eine im Wirt­schafts­recht spe­zia­li­sier­te Kanz­lei aus Ber­lin. Unser Anspruch ist es, als Rechts­an­walt Ihre Inter­es­sen im Rah­men unse­rer Spe­zia­li­sie­rung opti­mal und bestens zu ver­tre­ten. Wir sind uns als Rechts­an­wäl­te der Ver­knüp­fung der ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­te als Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht und Gesell­schafts­recht bewusst. 

Neben unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung in der Ver­tre­tung von Unter­neh­men ach­ten wir des­halb dar­auf, dass steuer‑, sozi­al­ver­si­che­rungs- und per­so­nal­recht­li­che Aspek­te bei der Bear­bei­tung von Man­da­ten kon­ti­nu­ier­lich mit ein­be­zo­gen werden.

Unse­re Bera­tung ist per­sön­lich und indi­vi­du­ell. Wenn wir uns nicht vor Ort oder in unse­ren Kanz­lei­räu­men in Ber­lin tref­fen, arbei­ten wir voll­stän­dig digi­tal und papier­los. Unser Anspruch ist eine moder­ne und fach­lich exzel­len­te Beratung.

Wir sind im Unter­neh­mens­recht spe­zia­li­siert und bie­ten kom­pe­ten­te und umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung weit über das Han­dels- und Gesell­schafts­recht hinaus. 

Das bie­ten wir unse­ren Kunden

Wir bie­ten umfas­sen­de und spe­zia­li­sier­te anwalt­li­che Bera­tung zu allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts aus einer Hand. Mel­den Sie sich ger­ne unver­bind­lich in unse­rer Kanz­lei in Ber­lin. Anwäl­te für Gesell­schafts­recht mit gro­ßen Ver­spre­chen gibt es vie­le, aber nur bei entner.legal fin­den Sie indi­vi­du­el­le, fle­xi­ble und exzel­len­te Beratung. 

Wir bie­ten bun­des­weit eine moder­ne und kom­pe­ten­te Rechts­be­ra­tung. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung und Spezialisierung.

Wir erar­bei­ten jedes Anlie­gen und jeden Fall indi­vi­du­ell und per­sön­lich abge­stimmt. Wir ken­nen kein Sche­ma F und suchen stets nach der opti­ma­len Lösung.

Wir sind stets fle­xi­bel für Sie da. Per­sön­lich oder papier­los und voll­stän­dig digi­ta­li­siert aus unse­ren Kanz­lei­räu­men in Berlin.

Cont­act us

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Wirtschaftsrecht.

entner.legal – Ihr Anwalt für Gesell­schafts­recht aus Ber­lin ist deutsch­land­weit Ihr bester Ansprech­part­ner zu allen Fra­gen rund ums Gesell­schafts­recht. Am besten heu­te noch Kon­takt auf­neh­men, und direkt von uns bera­ten lassen!

Ein klei­nes Glos­sar des Gesellschaftsrechts 

Jede Bera­tung und jeder Fall ist indi­vi­du­ell und wird von uns neu anhand Ihrer per­sön­li­chen Gege­ben­hei­ten bewer­tet. Häu­fig ste­hen sich dabei ver­schie­de­ne Inter­es­sen, aber auch ver­schie­de­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten und Lösun­gen gegen­über. Wir unter­stüt­zen Sie als Rechts­an­walt dabei, weg­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen rich­tig zu tref­fen. Dabei ver­bin­den wir auch schein­ba­re Gegen­sät­ze: Indi­vi­du­ell, Inter­es­sen­ge­recht und Inno­va­tiv. Und falls Sie nach Fach­be­grif­fen zum Gesell­schafts­recht suchen, wer­den Sie hier fündig.

Bei einem Share Deal erwer­ben Sie die direkt die Unter­neh­mens­an­tei­le des Ziel­ob­jekts. Sie erwer­ben die Gesell­schaft als sol­che. Bei einem Asset Deal erwer­ben Sie ein­zel­ne bis alle Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de des Ziel­un­ter­neh­mens. Wir bera­ten Sie, wel­che Vor­ge­hens­wei­se für Sie vor­teil­haft ist.

Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist zugleich Gesell­schaf­ter der GmbH, deren Geschäfts­füh­rung er über­nimmt. Sei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ein Fremd­ge­schäfts­füh­rer kommt hin­ge­gen voll­stän­dig “von außen” und unter­steht den Wei­sun­gen der Gesell­schaf­ter. Meh­re­re Geschäfts­füh­rer kön­nen die GmbH ent­we­der gemein­sam oder jeweils ein­zeln nach außen wirk­sam ver­tre­ten. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Auf­stel­lung, der Füh­rung Ihres Unternehmens. 

Wir erstel­len und prü­fen zudem Geschäfts­füh­rer­dienst­ver­trä­ge, regeln die Beru­fung und Abbe­ru­fung und unter­stüt­zen bei allen Fra­gen der Amtsführung.

Ins­be­son­de­re, aber nicht nur, als Grün­der ste­hen Sie zunächst vor der Fra­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft oder Kapi­tal­ge­sell­schaft. Eine Per­so­nen­ge­sell­schaft ist vom Bestand ihrer Mit­glie­der abhän­gig. Eine Kapi­tal­ge­sell­schaft ist dage­gen eine selbst­stän­di­ge “juri­sti­sche Per­son” und muss von Orga­nen wie Geschäfts­füh­rern oder Vor­stand ver­tre­ten wer­den. Bekann­te Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sind die gBR, die OHG oder die KG. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind bei­spiels­wei­se die GmbH, AG oder SE.

In beson­de­ren Inter­es­sen­la­gen kön­nen sich auch beson­de­re Gesell­schafts­for­men anbie­ten. Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en (KGaA) und die GmbH & Co. KG wei­sen Ele­men­te sowohl einer Per­so­nen­ge­sell­schaft als auch der Kapi­tal­ge­sell­schaft auf. 

Im Erbrecht und in der Ver­mö­gens­nach­fol­ge spielt bei­spiels­wei­se auch die Stif­tung bzw. Fami­li­en­stif­tung eine wich­ti­ge Rolle.

Wir bera­ten Sie bei der Wahl der für Sie rich­ti­gen Gesellschaftsform.

Als Gesell­schaf­ter haf­ten Sie in Ihrer GmbH grund­sätz­lich nur mit Ihrer Stamm­ein­la­ge. Es kön­nen jedoch Aus­nah­men bestehen. Ins­be­son­de­re wenn Sie (zusätz­lich) als Geschäfts­füh­rer tätig sind, kön­nen erheb­li­che wei­te­re Haf­tungs­ri­si­ken, auch aus dem Straf­recht, bestehen. Den­noch kön­nen Sie Ihre Haf­tungs­ri­si­ken mini­mie­ren. Wir bera­ten Sie zu ent­spre­chen­der Com­pli­ance und Sorg­falts­pflich­ten sowie zur Mög­lich­keit einer D&O‑Versicherung.

Wir bera­ten Sie von Beginn an in der Erstel­lung und Prü­fung eines zukunfts­si­che­ren Gesell­schafts­ver­tra­ges. Häu­fig kön­nen vie­le Gesell­schaf­ter­strei­tig­kei­ten so schon von Beginn an durch kla­re und ziel­ge­rich­te­te Rege­lun­gen ver­mie­den wer­den. Dem­ge­gen­über kann eine unkla­re Rege­lung zu Strei­tig­kei­ten füh­ren. Auch nicht ver­meid­ba­re Strei­tig­kei­ten las­sen sich mit einer kla­ren Sat­zung bes­ser und zufrie­den­stel­len­der lösen. Häu­fig außer­ge­richt­lich und ein­ver­nehm­lich, nöti­gen­falls durch eine ent­schie­de­ne gericht­li­che Ver­tre­tung unse­rer Mandanten.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, den Blick auf das Wesent­li­che bei­be­hal­ten zu kön­nen, ohne die Cor­po­ra­te Com­pli­ance zu vernachlässigen. 

Cor­po­ra­te Com­pli­ance bedeu­tet, sämt­li­che ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und selbst gesetz­te Richt­li­ni­en ein­zu­hal­ten. Von Trans­pa­renz- und Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten über das Han­dels­recht bis hin zu Datenschutz. 

Unser Augen­merk als Fach­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­te liegt dar­auf, das Recht­li­che im Blick zu behal­ten und Ihre unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit recht­lich abzu­si­chern und zu unter­stüt­zen. Ihr Augen­merk liegt auf der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit Ihres Unternehmens.