Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.
Das Gesellschaftsrecht ist neben dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht unser Kompetenzschwerpunkt. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt von der Wahl der passenden Rechtsform an und begleiten Sie spezialisiert und individuell in allen Fragen des Gesellschaftsrechts aus unserer Kanzlei in Berlin. Wir unterstützen Sie auch in speziellen Projekten wie Umstrukturierung, Gründung einer Holding, M&A oder Umwandlungen und Rechtsformwechsel.Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Belangen des Gesellschaftsrechts. Unsere weiteren Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht als Fachanwalt und Rechtsanwälte behalten wir dabei stets im Blick und bringen wir gewinnbringend für Sie ein. Wir beraten insbesondere mit Bezug zu steuerrechtlichen und personalrechtlichen Fragestellungen. Wir erstellen Satzungen und Gesellschaftsverträge, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder bei der GmbH Gründung. Wir beraten bei der Berufung und Abberufung von Geschäftsführern und erstellen und beraten zu Geschäftsführer- Anstellungsverträgen. Wir stehen als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite, gleich ob Gründer, Geschäftsführer/in, Aufsichtsräte, Start-Up oder KMU.
Das Gesellschaftsrecht betrifft, wie der Name sagt, das Recht der Gesellschaften. Dieses Rechtsgebiet betreut unsere Kanzlei umfassend. Wir sind Ihr Partner bei der Gründung einer Gesellschaft und unterstützen Sie in allen Fragen, die das Führen einer Gesellschaft mit sich bringt. Das Gesellschaftsrecht ist dabei nicht nur mit dem Handelsrecht eng verknüpft.
Unsere Kanzlei aus Berlin hat sich daher auch auf das Steuerrecht und das sonstige Wirtschaftsrecht spezialisiert. Hinzu kommt unsere Expertise als Fachanwalt und Rechtsanwälte aus dem Arbeitsrecht und Personalrecht.
Als Gesellschafter, bzw. als Gesellschaft stehen Rechtsfragen an der Tagesordnung. Neben Fragen zur Gesellschaft selbst, sind dies auch äußere rechtliche Vorgaben. Stichworte sind hier beispielsweise Compliance und Datenschutz. Wir übernehmen diese Themen für Sie und unterstützen Sie darin, sich auf das Wesentliche Ihrer unternehmerischen Tätigkeit konzentrieren zu können. Wir bieten Ihnen hochwertige Informationen und begleiten Sie in der kontinuierlichen Arbeit und bei der Gestaltung Ihrer Projekte.
Wenn sich Streitigkeiten einmal nicht lösen lassen, vertreten wir Sie zudem vor Gericht, in Schiedsgerichtsverfahren, Einigungsstellen oder Gesellschafterversammlungen. Wir begleiten Sie auch in einer Wirtschaftsmediation. Wir sind aus Berlin in ganz Deutschland tätig. Unser Ziel ist die Verwirklichung Ihrer Interessen. Als Ihr Rechtsanwalt stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.
Wir sind eine im Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin. Unser Anspruch ist es, als Rechtsanwalt Ihre Interessen im Rahmen unserer Spezialisierung optimal und bestens zu vertreten. Wir sind uns als Rechtsanwälte der Verknüpfung der verschiedenen Rechtsgebiete als Kanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht bewusst. Neben unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen achten wir deshalb darauf, dass steuer‑, sozialversicherungs- und personalrechtliche Aspekte bei der Bearbeitung von Mandaten kontinuierlich mit einbezogen werden.
Unsere Beratung ist persönlich und individuell. Wenn wir uns nicht vor Ort oder in unseren Kanzleiräumen in Berlin treffen, arbeiten wir vollständig digital und papierlos. Unser Anspruch ist eine moderne und fachlich exzellente Beratung.
Wir bieten umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts aus einer Hand. Melden Sie sich gerne unverbindlich in unserer Kanzlei in Berlin.
Wir bieten bundesweit eine moderne und kompetente Rechtsberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung.
Wir erarbeiten jedes Anliegen und jeden Fall individuell und persönlich abgestimmt. Wir kennen kein Schema F und suchen stets nach der optimalen Lösung.
Wir sind stets flexibel für Sie da. Persönlich oder papierlos und vollständig digitalisiert aus unseren Kanzleiräumen in Berlin.
Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
Jede Beratung und jeder Fall ist individuell und wird von uns neu anhand Ihrer persönlichen Gegebenheiten bewertet. Häufig stehen sich dabei verschiedene Interessen, aber auch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und Lösungen gegenüber. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt dabei, wegweisende Entscheidungen richtig zu treffen. Dabei verbinden wir auch scheinbare Gegensätze: Individuell, Interessengerecht und Innovativ.
Bei einem Share Deal erwerben Sie die direkt die Unternehmensanteile des Zielobjekts. Sie erwerben die Gesellschaft als solche. Bei einem Asset Deal erwerben Sie einzelne bis alle Vermögensgegenstände des Zielunternehmens. Wir beraten Sie, welche Vorgehensweise für Sie vorteilhaft ist.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist zugleich Gesellschafter der GmbH, deren Geschäftsführung er übernimmt. Seine Sozialversicherungspflicht hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Fremdgeschäftsführer kommt hingegen vollständig “von außen” und untersteht den Weisungen der Gesellschafter. Mehrere Geschäftsführer können die GmbH entweder gemeinsam oder jeweils einzeln nach außen wirksam vertreten. Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung, der Führung Ihres Unternehmens.
Wir erstellen und prüfen zudem Geschäftsführerdienstverträge, regeln die Berufung und Abberufung und unterstützen bei allen Fragen der Amtsführung.
Insbesondere, aber nicht nur, als Gründer stehen Sie zunächst vor der Frage Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Eine Personengesellschaft ist vom Bestand ihrer Mitglieder abhängig. Eine Kapitalgesellschaft ist dagegen eine selbstständige “juristische Person” und muss von Organen wie Geschäftsführern oder Vorstand vertreten werden. Bekannte Personengesellschaften sind die gBR, die OHG oder die KG. Kapitalgesellschaften sind beispielsweise die GmbH, AG oder SE.
In besonderen Interessenlagen können sich auch besondere Gesellschaftsformen anbieten. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die GmbH & Co. KG weisen Elemente sowohl einer Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft auf.
Im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge spielt beispielsweise auch die Stiftung bzw. Familienstiftung eine wichtige Rolle.
Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Gesellschaftsform.
Als Gesellschafter haften Sie in Ihrer GmbH grundsätzlich nur mit Ihrer Stammeinlage. Es können jedoch Ausnahmen bestehen. Insbesondere wenn Sie (zusätzlich) als Geschäftsführer tätig sind, können erhebliche weitere Haftungsrisiken, auch aus dem Strafrecht, bestehen. Dennoch können Sie Ihre Haftungsrisiken minimieren. Wir beraten Sie zu entsprechender Compliance und Sorgfaltspflichten sowie zur Möglichkeit einer D&O Versicherung.
Wir beraten Sie von Beginn an in der Erstellung und Prüfung eines zukunftssicheren Gesellschaftsvertrages. Häufig können viele Gesellschafterstreitigkeiten so schon von Beginn an durch klare und zielgerichtete Regelungen vermieden werden. Demgegenüber kann eine unklare Regelung zu Streitigkeiten führen. Auch nicht vermeidbare Streitigkeiten lassen sich mit einer klaren Satzung besser und zufriedenstellender lösen. Häufig außergerichtlich und einvernehmlich, nötigenfalls durch eine entschiedene gerichtliche Vertretung unserer Mandanten.
Wir unterstützen Sie dabei, den Blick auf das Wesentliche beibehalten zu können, ohne die Corporate Compliance zu vernachlässigen.
Corporate Compliance bedeutet, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und selbst gesetzte Richtlinien einzuhalten. Von Transparenz- und Veröffentlichungspflichten über das Handelsrecht bis hin zu Datenschutz.
Unser Augenmerk als Fachanwälte und Rechtsanwälte liegt darauf, das Rechtliche im Blick zu behalten und Ihre unternehmerische Tätigkeit rechtlich abzusichern und zu unterstützen. Ihr Augenmerk liegt auf der unternehmerischen Tätigkeit Ihres Unternehmens.