Versicherungsschutz im Home-Office
Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Friseurmeisterin bei Arbeiten im Home-Office gesetzlich unfallversichert ist. Sie hatte in ihren Privaträumen Wäsche für den Friseur-Salon gewaschen. Hier hatte die Friseurmeisterin Wäsche für den Salon in ihrer Waschmaschine gewaschen. In einem Urteil aus dem Jahr 2016 (05.07.2016 – B 2 U 5/15) hat das BSG Versicherungsschutz für den Fall verneint, in dem eine Frau auf dem Weg in die Küche stürzte. Wäre ihr der Unfall in der Betriebsstätte passiert, wäre dieser versichert gewesen.
Die Entscheidung- Versicherungsschutz im Home-Office
Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom 31.08.2017 entschieden, dass es bei einem Unfall im Home-Office es darauf ankommt, ob er bei der zum Unfall führenden Verrichtung eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird.
Das Bundessozialgericht erweitert somit den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, da es Versicherungsschutz auch außerhalb der Betriebsstätte gewährt. Dennoch wird nicht jeder Unfall im Haushalt während eines Arbeitstages ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung, da es immer eines Zusammenhanges mit der Tätigkeit bedarf.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Entner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und zu ausgewählten Themen des Steuerrechts. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.