Kon­takt

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir sind auf unse­ren The­men spe­zia­li­siert und freu­en uns, Sie zu unterstützen.

Betriebs­ver­fas­sungs­recht für Arbeitgeber

Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht ist neben dem pri­va­ten Arbeits­recht, dem Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht unser Kom­pe­tenz­schwer­punkt. Wir bera­ten Sie als Ihr Rechts­an­walt zu Fra­gen der Mit­be­stim­mung und Mit­wir­kung und bie­ten hier­zu spe­zi­el­le auf Sie abge­stimm­te Semi­na­re. Wir beglei­ten Sie spe­zia­li­siert und indi­vi­du­ell in allen Fra­gen der Betei­li­gungs­rech­te aus unse­rer Kanz­lei in Ber­lin. Wir unter­stüt­zen Sie auch in spe­zi­el­len Pro­jek­ten wie Umstruk­tu­rie­rung und Restruk­tu­rie­rung. Wir bera­ten, ver­han­deln und unter­stüt­zen Sie bei Ihrem spe­zi­el­len Anliegen. 

Als Kanz­lei für Betriebs­ver­fas­sungs­recht bera­ten wir Unter­neh­men, Geschäfts­füh­rer und Betriebs­rä­te in allen Belan­gen der Betei­li­gungs­rech­te. Unse­re wei­te­ren Kern­kom­pe­ten­zen im Wirt­schafts­recht als Fach­an­walt und Rechts­an­wäl­te behal­ten wir dabei stets im Blick und brin­gen wir gewinn­brin­gend für Sie ein. Wir bera­ten eben­so mit Bezug zu steu­er­recht­li­chen und per­so­nal­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Wir erstel­len und ver­han­deln Ihre Betriebs­ver­ein­ba­rung, Ihren Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Vor­be­rei­tung, Durch­füh­rung und Ver­hand­lung mit dem Betriebs­rat. Wir ste­hen als zuver­läs­si­ger Part­ner an Ihrer Sei­te, gleich ob Grün­der, Geschäfts­füh­rer oder Führungskraft.

Betriebs­ver­fas­sungs­recht

Betriebsverfassungsrecht Beratung und Vertretung Icon

Bera­tung und Vertretung 

Wir bera­ten und ver­tre­ten Arbeit­ge­ber, Unter­neh­mer, Mana­ger und Füh­rungs­kräf­te sowohl außer­ge­richt­lich als auch gericht­lich in allen betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Spre­chen Sie uns an. Wir hel­fen Ihnen gerne.
Betriebsverfassungsrecht Beschlussverfahren Icon

Beschluss­ver­fah­ren vor dem Arbeitsgericht 

Als lang­jäh­rig erfah­re­ne Rechts­an­wäl­te für Arbeits­recht ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen in Beschluss­ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten, bundesweit.


Betriebsverfassungsrecht Verhandlung Icon

Ver­hand­lung von Betriebsvereinbarungen 

Als Fach­an­walt für Arbeits­recht ent­wer­fen und ver­han­deln wir für Arbeit­ge­ber und Unter­neh­mer Betriebs­ver­ein­ba­run­gen in mit­be­stim­mungs­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, aber auch zu IT, Daten­schutz, SAP und Micro­soft 365. 
Betriebsverfassungsrecht Einstellung und Kündigung

Ein­stel­lung und Kündigung 

Als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht in Ber­lin bera­ten wir Sie zur Anhö­rung des Betriebs­ra­tes bei Ein­stel­lung und Kün­di­gung. Wir berei­ten die Anhö­rung vor und unter­stüt­zen Sie bei Ihrem Vor­ha­ben — natür­lich auch im gericht­li­chen Verfahren.
Betriebsverfassungsrecht Interessenausgleich Icon

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan 

Als spe­zia­li­sier­te Kanz­lei unter­stüt­zen wir Sie bei Ihrem Restruk­tu­rie­rungs­vor­ha­ben. Wir ent­wer­fen und ver­han­deln Ihren Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan, auch in der Eini­gungs­stel­le. Spre­chen Sie uns an.




Betriebsverfassungsrecht Datenschutz Icon

Digi­ta­li­sie­rung und Datenschutz 

Daten­schutz ist für den Betriebs­rat ver­pflich­tend. Die Ver­ant­wor­tung liegt jedoch bei Ihnen als Arbeit­ge­ber, Sie als Manage­ment haf­ten für die Ein­hal­tung der Pflich­ten. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie als Kanz­lei für Daten­schutz in Ber­lin bei der Pla­nung und Umset­zung des Beschäftigtendatenschutzes.


Betriebsverfassungsrecht Schulungen und Seminare Icon

Schu­lun­gen und Seminare 

Kom­pe­tent, mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung und stets an der Pra­xis ver­mit­teln wir für unse­re Teil­neh­mer stets aktu­el­les und fach­lich fun­dier­tes Wis­sen in unse­ren Semi­na­ren. Hier­für ste­hen wir Ihrem Manage­ment als star­ker Part­ner im Rah­men der Wei­ter­bil­dung tat­kräf­tig zur Sei­te und bie­ten Ihnen pro­fes­sio­nel­le Semi­na­re zur Unterstützung. 
Betriebsverfassungsrecht Webinare Icon

Inhou­se, Prä­senz und Webinare 

Wir schu­len Inhou­se, in Prä­senz­se­mi­na­ren, aber auch online bie­ten wir Semi­na­re in Web­i­na­ren. Spre­chen Sie uns an. Als Ihr tat­kräf­ti­ger Part­ner bera­ten und schu­len wir Sie gerne. 





Ver­hand­lun­gen vor der Einigungsstelle

Als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht und Rechts­an­wäl­te für Betriebs­ver­fas­sungs­rech­te ver­han­deln wir im Inter­es­se unse­rer Man­dan­ten auch vor der Eini­gungs­stel­le in allen betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Angelegenheiten.

Betriebsverfassungsrecht Hände schütteln

Die Eini­gungs­stel­le ist ein vom Betriebs­ver­fas­sungs­recht vor­ge­se­he­nes Insti­tut zur Streit­schlich­tung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat als Betriebs­par­tei­en. Obwohl das Betriebs­ver­fas­sungs­recht den Par­tei­en vor­gibt, gemein­sam zum Woh­le des Unter­neh­mens zu arbei­ten, sind Ver­hand­lun­gen um Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plä­ne oft zäh und durch fal­sche Vor­stel­lun­gen der jewei­li­gen Ver­hand­lungs­part­ner über­la­gert. In sol­chen Fäl­len macht es im Inter­es­se bei­der Par­tei­en Sinn, eine Eini­gungs­stel­le zu bil­den. Nach dem Geset­zes­wort­laut ist eine Eini­gungs­stel­le zur Bei­le­gung von Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat, Gesamt­be­triebs­rat oder Kon­zern­be­triebs­rat  zu bil­den. Die­se setzt sich aus einem/einer unpar­tei­ischen Vor­sit­zen­den und Bei­sit­zern des Arbeit­ge­bers und der Arbeit­neh­mer zusam­men. Sie ent­schei­det nach münd­li­cher Bera­tung durch Beschluss. Ist eine Betriebs­par­tei der Ansicht, dass die Eini­gungs­stel­le in ihrem Beschluss ihr Ermes­sen feh­ler­haft aus­ge­übt hat, kann es den Beschluss der Eini­gungs­stel­le vor dem Arbeits­ge­richt über­prü­fen las­sen. Die Frist zur Über­prü­fung beträgt zwei Wochen, vom Tage der Zulei­tung des Beschlusses. 

Als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht und Betriebs­ver­fas­sungs­recht mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung bei der Ver­hand­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan unter­stüt­zen wir Ihr Anlie­gen ger­ne auch in der Eini­gungs­stel­le, bundesweit.

Über uns

Wir sind Spe­zia­li­sten im Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Für uns als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht ist das Betriebs­ver­fas­sungs­recht Lei­den­schaft. Wir ver­tre­ten und bera­ten Arbeit­ge­ber und Betriebs­rä­te glei­cher­ma­ßen, außer­ge­richt­lich und gericht­lich in Beschluss­ver­fah­ren und vor den Arbeits­ge­rich­ten, deutschlandweit.

Neben der Bera­tung, Ver­tre­tung und Ver­hand­lung in betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, schu­len wir stets aktu­el­le The­men, zu den Grund­la­gen der ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit, zur Mit­be­stim­mung und deren Gren­zen sowie zur Mit­wir­kung des Betriebs­rats, ger­ne auch am Ort Ihres Sit­zes. Ger­ne geben wir Ihnen auch einen Über­blick über das gesam­te Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Wir sind lang­jäh­rig erfah­ren und hoch­qua­li­fi­ziert im Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Unse­re pra­xis­na­hen Qua­li­täts­se­mi­na­re ver­hel­fen Ihnen zum Erfolg.

Als spe­zia­li­sier­te Fach­an­walts­kanz­lei unter­stüt­zen wir Sie bei Ihrem Anlie­gen. Wir ent­wer­fen Ihre Betriebs­ver­ein­ba­rung, bera­ten mit Ihnen Ihr  Restruk­tu­rie­rungs­an­lie­gen und ver­han­deln Ihren Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan mit dem Betriebs­rat und auch vor der Eini­gungs­stel­le, stets unter Beach­tung der neue­sten Rechtsprechung. 

Das bie­ten wir unse­ren Kunden

Wir bie­ten umfas­sen­de und spe­zia­li­sier­te anwalt­li­che Bera­tung zu allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts aus einer Hand. Mel­den Sie sich ger­ne unver­bind­lich in unse­rer Kanz­lei in Berlin.

Wir bie­ten bun­des­weit eine moder­ne und kom­pe­ten­te Rechts­be­ra­tung. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung und Spezialisierung.

Wir erar­bei­ten jedes Anlie­gen und jeden Fall indi­vi­du­ell und per­sön­lich abge­stimmt. Wir ken­nen kein Sche­ma F und suchen stets nach der opti­ma­len Lösung.

Wir sind stets fle­xi­bel für Sie da. Per­sön­lich oder papier­los und voll­stän­dig digi­ta­li­siert aus unse­ren Kanz­lei­räu­men in Berlin.

Kon­takt

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Wirtschaftsrecht.

FAQ

Als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht in Ber­lin bera­ten wir Arbeit­ge­ber, Unter­neh­mer und Füh­rungs­kräf­te zu allen Fra­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­rechts immer auch mit Bezug auf unse­ren wei­te­ren Kern­fel­dern, dem Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht. Nach­fol­gend ein klei­ner Aus­zug der häu­fi­gen Fra­gen zu Dienst­lei­stun­gen, die wir für unse­re Man­dan­ten im Personal‑, Arbeits- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht erbringen.

Auf Unter­neh­mens- und Kon­zern­ebe­ne bil­den Betriebs­rä­te den Gesamt- oder Kon­zern­be­triebs­rat, in den sie Mit­glie­der der ört­li­chen Betriebs­rä­te oder des Gesamt­be­triebs­ra­tes ent­sen­den. Ver­hand­lun­gen fin­den mit die­sen Gre­mi­en statt, wenn es sich um Ange­le­gen­hei­ten han­delt, die nur auf Unter­neh­mens- oder Kon­zern­ebe­ne gere­gelt wer­den kön­nen. Der Unter­schied liegt ins­be­son­de­re in der Ebe­ne der Gre­mi­en. Der Kon­zern­be­triebs­rat ver­han­delt auf Ebe­ne der Kon­zern­lei­tung. Der Gesamt­be­triebs­rat ver­han­delt auf Ebe­ne des (Toch­ter-) Unter­neh­mens wenn meh­re­re Betrie­be bestehen. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie hier mit unse­rem Know-How und ver­tre­ten gemein­sam Ihre Interessen. 

Eine Betriebs­än­de­rung wie die Schlie­ßung oder Ver­le­gung eines Betriebs­teils, die Ände­rung der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on oder die Ein­füh­rung neu­er Fer­ti­gungs­ver­fah­ren löst Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­ra­tes aus. Als Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht ver­han­deln wir mit viel Exper­ti­se Ver­trä­ge über den Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie als Ihre Rechts­an­wäl­te und bera­ten Sie zu Ihrem Vor­ha­ben. Ger­ne bie­ten wir Ihnen auch Semi­na­re zu Grund­la­gen der Betriebsänderung.

Per­so­nel­le Maß­nah­men des Arbeit­ge­bers bei Ein­stel­lun­gen, Ver­set­zung und Ent­las­sun­gen füh­ren zu Betei­li­gungs­rech­ten des Betriebs­rats. Ins­be­son­de­re die Kün­di­gung eines Arbeit­neh­mers muss gut vor­be­rei­tet sein. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Sei­te und unter­stüt­zen Sie bei Ihren Vor­ha­ben. Spre­chen Sie uns an. Ger­ne bie­ten wir Ihnen auch Semi­na­re zur Arbeit mit dem Betriebs­rat an. 

Home-Office, mobi­les Arbei­ten und ande­re fle­xi­ble Arbeits­platz­mo­del­le wer­den von Arbeit­neh­mern ver­stärkt ein­ge­for­dert. Sie bie­ten vie­le Vor­tei­le wie die Mög­lich­keit des Desk-Sha­ring, sind aber auch mit arbeits­recht­li­chen und per­so­nel­len Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Zu beach­ten sind die Betei­li­gungs­rech­te und deren Gren­zen des Betriebs­rats eben­so wie Fra­gen des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes durch das Manage­ment. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie und bie­ten Ihnen einen Über­blick zu die­sen The­men. Spre­chen Sie uns an.

Die Soft­ware Micro­soft 365 und die Unter­neh­mens­soft­ware SAP wer­den im Zuge der Digi­ta­li­sie­rung ver­brei­tet mit immer mehr Modu­len in Unter­neh­men ein­ge­setzt. Die zahl­rei­chen Tools und die cloud­ba­sier­te Spei­che­rung bie­ten vie­le Ein­satz­mög­lich­kei­ten. Arbeit­ge­ber und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che sind beim Ein­satz die­ser Soft­ware­tools unter Berück­sich­ti­gung der Recht­spre­chung ver­pflich­tet, die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­ra­tes und den Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz zu beach­ten. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie mit unse­rer Kom­pe­tenz als Rechts­an­wäl­te für Daten­schutz in Berlin.

Seit dem Inkraft­tre­ten der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und mit der vor­an­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung steht der Daten­schutz der Beschäf­tig­ten im Fokus. Dies gilt auch in der Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat sowie dem Ein­satz neu­er Tech­no­lo­gien und Pro­gram­me wie SAP oder Micro­soft 365. Als spe­zia­li­sier­te Kanz­lei bera­ten wir Sie ger­ne zu Fra­gen des Beschäf­tig­ten­da­ten­schut­zes und deren Umset­zung in Ihrem Unternehmen.

Mit dem Vor­an­schrei­ten des digi­ta­len Wan­dels ver­än­dert sich auch die Welt der Arbeit, sie wird ver­netz­ter und agi­ler. Damit ver­bun­den sind Mög­lich­kei­ten der Arbeit­neh­mer­über­wa­chung, die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­ra­tes aus­löst. Ger­ne bera­ten und unter­stüt­zen wir Sie in die­sen kom­ple­xen The­men­fel­dern und ver­han­deln für Sie inter­es­sen­ge­recht die not­wen­di­gen Betriebsvereinbarungen.