Kontakt

Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.

Anwalt für Unternehmensrecht in Berlin

Wir verstehen das Unternehmensrecht als Schmelztiegel der Kompetenzen unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei. In unserer Aufgabe als Anwalt für Unternehmensrecht verbinden wir hier unser Know-How als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht mit unserer Expertise im Gesellschaftsrecht.

Unsere Beratung beginnt häufig mit der Wahl der Rechtsform oder der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Struktur für Ihre unternehmerische Zukunft oder Ihr Projekt. Unsere Beratung endet hier jedoch nicht. Wir legen Wert auf langfristige Partnerschaften mit ausgewählten Unternehmen und begleiten Sie gerne dauerhaft in allen Fragen des Unternehmensrechts.

Ausgewählte Dienstleistungen im Unternehmensrecht

Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Das Unternehmensrecht weist eine Nähe zum Handels- und Gesellschaftsrecht auf, geht jedoch darüber hinaus. Unsere Beratung als Anwalt im Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere Fragen der Rechtsformwahl, GmbH-Recht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht und M&A. Als Anwalt im Unternehmensrecht umfasst unsere Aufgabe dagegen auch weitere Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts. Als Rechtsanwälten erlaubt dies uns auch unsere besonderen Kenntnisse im Steuerrecht und im Personalrecht einzubringen.

Anwalt Gesellschaftsrecht Berlin

Unsere kompetente anwaltliche Beratung in diesem Bereich kann daher umfassend erfolgen. Gleich ob Existenzgründung, Vertretung in streitigen Verfahren, Umstrukturierung oder Unternehmenskauf. Unsere besondere Spezialisierung als Rechtsanwalt im Unternehmensrecht erlaubt uns auch Grundlagen aus dem Vertragsrecht, Handelsrecht oder Wettbewerbsrecht in unserer Beratung stets einzubeziehen. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern und bringen als Anwalt für Unternehmensrecht auch das notwendige wirtschaftliche Verständnis in unsere Beratung mit ein.

Wir beraten zudem Geschäftsführer als Anwalt zu allen Belangen der Geschäftsführung, zu Anstellungsverträgen und Rechten und Pflichten im Unternehmensrecht. Wir unterstützen Sie bei der Ausübung Ihres Amtes, gerade in besonderen Situationen wie der Due Diligence, der Restrukturierung und Sanierung sowie in allen Fragen der Amtsführung.

Gerichtlich vertreten wir Sie als Rechtsanwalt in allen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowohl in ordentlichen Verfahren als auch im einstweiligen Rechtsschutz.

Wir beraten Sie als Anwalt für Unternehmensrecht aus unserer Kanzlei in Berlin gerne in ganz Deutschland, sei es in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Stuttgart oder Düsseldorf – entner.legal ist als Anwalt für Unternehmensrecht ein kompetenter Ansprechpartner.

Über uns – entner.legal – Anwalt für Unternehmensrecht

Wir sind eine im Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin. Wir sind modern, digital und stets an Ausblicken über den Tellerrand interessiert. Unsere Mandanten schätzen unsere individuelle und persönliche Beratung als Anwalt. Das Unternehmensrecht betreiben wir als Ihr Fachanwalt und Rechtsanwalt mit hoher rechtlichen Fachkompetenz. Wir verbinden insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht zum Vorteil unserer Mandanten.

Wir sind als Kanzlei für Start-ups ebenso tätig wie für namhafte Unternehmer*innen und Unternehmen, die überregional und international engagiert sind. Wir freuen uns, innovative und kreative, junge Unternehmen beratend zu begleiten. Dies bereits in frühen Gründungsstadien. Mit unserer Erfahrung als Rechtsanwalt können wir zudem häufige Problemfelder bereits im Vorfeld erkennen und Ihr Unternehmen auch konzeptionell im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie im Steuerrecht optimal aufstellen.

Das bieten wir unseren Kunden

Wir bieten umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu allen Fragen des Unternehmensrechts aus einer Hand. Melden Sie sich gerne unverbindlich in unserer Kanzlei.

Wir bieten bundesweit eine moderne und kompetente Rechtsberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung.

Wir erarbeiten jedes Anliegen und jeden Fall individuell und persönlich abgestimmt. Wir kennen kein Schema F, sondern suchen stets nach der optimalen Lösung – Jedes Unternehmen hat seine ganz eigenen Bedürfnisse und Anforderung im Unternehmensrecht.

Wir sind stets flexibel und auch kurzfristig für Sie da. Persönlich oder papierlos und vollständig digitalisiert aus unseren Kanzleiräumen in Berlin sind wir vor Ort oder deutschlandweit für Sie da. 

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Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.

FAQ zum Thema – Von Ihrem Anwalt für Unternehmensrecht

Unser Schwerpunkt im Unternehmensrecht bringt vielfältige Tätigkeiten und Leistungen mit sich. Nachfolgend finden Sie einen kleinen Einblick in einige unsere Tätigkeiten aus unserem Leistungsspektrum. Jeder Fall ist für uns als Anwalt jedoch individuell und hat seine ganz eigenen Schwerpunkte. Wenden Sie sich gerne jederzeit unverbindlich in allen Angelegenheiten des Unternehmensrechts, Steuerrechts und Arbeitsrechts an unsere Kanzlei in Berlin.

Gesellschaften, nicht nur die GmbH, benötigen viele Verträge. Wichtig sind: Gesellschaftsverträge und Satzungen, NDA, Kaufverträge, Übernahmeverträge, AGB, Anstellungsverträge, Verträge mit Geschäftsführern, Verträge zu Provisionen und Boni, Verträge mit Gesellschaftern, Treuhandverträge und alle sonstigen Verträge im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und im Unternehmensrecht. Wir unterstützen Sie als Ihr Rechtsanwalt persönlich und interessengerecht.

Die eine richtige Rechtsform gibt es nicht. Die richtige Rechtsform hängt immer von den Interessen der Gesellschafter und dem Stand des Unternehmens ab. In der Regel planen Sie die Gründung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wir beraten Sie als unsere Mandanten als Anwalt und Ansprechpartner zu allen Fragen der Rechtsformwahl. Wir beraten zur Satzung und erstellen die notwendigen Verträge und Satzungen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und kapitalistischen Verhältnisse. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung, der notariellen Beglaubigung bis hin zur Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt.

Das Haftungsrecht innerhalb des Rechts der Gesellschaften ist nicht immer einfach zu durchschauen. Für Gesellschafter ist die Haftung häufig auf die Stammeinlage beschränkt. Es gibt jedoch einige relevante Ausnahmen. Für Geschäftsführer ist die persönliche gesetzliche Haftung in immer mehr Gesetzen verschiedenster Richtung vorgeschrieben und ergibt sich im Zweifel auch aus Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft. Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter als Rechtsanwalt zu allen Fragen der Haftung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, wobei unser Augenmerk in der Beratung von Geschäftsführern zu den tätigkeitsspezifischen Haftungsfragen gilt. Ebenso beraten unsere Rechtsanwälte zu versicherungsrechtlichen Fragen der D&O-Versicherung, stellen für Sie die notwendigen Unterlagen zusammen und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Eine Gesellschafterversammlung beginnt bereits mit der ordnungsgemäßen Ladung und der Erstellung der Tagesordnung. Viele weitere Punkte, wie die Feststellung der Beschlussfähigkeit, Abstimmungen oder die Leitung durch einen Versammlungsleiter ergeben sich aus der Satzung einer Gesellschaft, zum Teil auch aus dem Gesetz. Hier wird teils auch bei der GmbH auf das Aktienrecht zurückgegriffen. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen im Rahmen der Gesellschafterversammlung. Wir übernehmen die Vorbereitung, die Ladung und auch die Auswertung der Versammlung. Wir stehen als Versammlungsleiter zur Verfügung oder vertreten Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung als Rechtsanwälte. Unsere Anwälte unterstützen Sie individuell, interessengerecht und innovativ.

Due Diligence, besser die Due Diligence-Prüfung, bezeichnet die einen sehr aufwendigen Prozess der Risikoanalyse und Bewertung von Unternehmen im Unternehmensrecht und Handelsrecht im Vorfeld eines Eigentümerwechsels. Wir begleiten und beraten unsere Mandanten als Rechtsanwälte im Vorfeld als auch während der Due Diligence-Prüfung, sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Unternehmen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie individuell, interessengerecht und innovativ.

Die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen ist ein weites Feld und kann aus verschiedensten Blickwinkeln betrachtet werden. Wir beraten unsere Mandanten als Rechtsanwalt bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen oder auch beim Ankauf von Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie Spaltung und Verschmelzung, bei Betriebsübergängen und Verhandlungen um Interessenausgleich und Sozialplänen sowie im Insolvenzrecht. Wir unterstützen Sie als Ihr Rechtsanwalt individuell, interessengerecht und innovativ.