Unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen können schnell zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen, wodurch Privatpersonen und Unternehmen ins Visier der Steuerfahndung geraten.
Sobald die Ermittlungsbehörden wie die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft aktiv werden, steht viel auf dem Spiel. Neben empfindlichen Strafen drohen ebenfalls erhebliche Steuernachzahlungen. In dieser kritischen Situation bietet die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft – Ihre Kanzlei für Steuerstrafrecht in Berlin – rechtliche Unterstützung und Beratung an.
Sollte eine mögliche Steuerhinterziehung bislang nicht entdeckt worden sein, unterstützen wir Sie ebenso bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Berlin und bundesweit gesucht?
Jährlich werden deutschlandweit bereits über 40.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder andere steuerliche Straftaten geführt.
Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten nicht nur hohe Geld- und Freiheitsstrafen ohne Bewährung, sondern ebenso außergerichtliche Konsequenzen wie soziale Ausgrenzung, Jobverlust, Unternehmensschließungen oder sogar der Verlust des Beamtenstatus mit möglicherweise dem Verfall von Pensionsansprüchen.
Um all dies zu vermeiden, empfehlen wir dringend, sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Steuerrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht zu wenden. Als solcher Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin vertritt die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft ihre Mandanten verlässlich und kompetent in oft komplexen Verfahren. Um die bestmöglichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen, arbeiten wir gerne eng mit ihren Steuerberatern zusammen.
Die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft bietet einen diskreten und professionellen rechtlichen Beistand sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Wer benötigt einen fachkundigen Anwalt für Steuerstrafrecht?
Sie benötigen einen Experten im Bereich des Steuerstrafrechts, wenn Sie …
- des Vorwurfs der Steuerhinterziehung beschuldigt werden.
- überlegen, eine Selbstanzeige wegen Steuerverkürzung zu erstatten.
- Im Rahmen von Ermittlungen im Steuerstrafverfahren eine Vorladung zur Vernehmung bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Steuerfahndung erhalten haben.
- einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift aufgrund eines steuerlichen Strafverfahrens zugestellt bekommen haben.
- mit Maßnahmen der Staatsanwaltschaft wie einer Durchsuchung durch die Finanzbehörden oder dem Zoll konfrontiert sind.
- in einem Besteuerungsverfahren (etwa einer Betriebsprüfung) in Auseinandersetzung mit den Behörden geraten sind, was zu einer Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens führen kann.
- damit rechnen müssen, dass Schätzungen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Strafverfahren vorgenommen werden.
Aber warum nicht einfach vom eigenen Steuerberater in solchen Angelegenheiten vertreten lassen?
Zum einen ist dies nur möglich, solange das Finanzamt selbst das Strafverfahren leitet. Sobald sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, wird ein Rechtsanwalt benötigt. Zum anderen ist das Steuerstrafrecht ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet, bei dem es um die Vermeidung von Strafen geht. Ein erfahrener Anwalt im Bereich des Steuerrechts und Steuerstrafrechts, wie die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin, kann Ihnen helfen, Ihre Situation zu verstehen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Was fällt alles unter das Steuerstrafrecht?
Im Bereich des Steuerrechts werden die Regelungen zur Festsetzung und Erhebung von Steuern behandelt. Das Finanzverfassungsrecht dient als Grundlage für diese Bestimmungen, wie sie in der Verfassung festgelegt sind. Im Gegensatz dazu befasst sich das Steuerstrafrecht mit den Konsequenzen bei Vergehen im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten.
Der Unterschied zwischen dem Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht liegt darin, dass ersteres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besteuerung regelt. Es umfasst somit die Gesetze, welche das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern bezüglich der Zahlung von Steuern definieren. Anders als im Bereich des Strafrechts geht es hierbei lediglich darum zu klären, ob eine Person verpflichtet ist, bestimmte Steuern zu entrichten sowie in welcher Höhe dies geschehen soll.
Das Steuerstrafrecht hingegen beschäftigt sich primär damit, wie der Staat Personen bestraft. Wenn jemand seine steuerliche Pflicht zur Zahlung von Abgaben nicht erfüllt – obwohl er dazu eigentlich verpflichtet wäre – stellt dies ein strafbares Delikt dar und kann entsprechend geahndet werden. Je nach Schweregrad dieses Vergehens kommen sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen infrage.
Folgende Straftaten werden im Bereich des Steuerstrafrechts behandelt:
- Steuerhinterziehung
- Bannbruch
- Schmuggel
- Steuerhehlerei
Das materielle Steuerstrafrecht umfasst die einzelnen Straftatbestände, wie sie in den § 369 bis § 376 der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Diese Bestimmungen sind nicht im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden.
Zusätzlich enthält das Steuerstrafrecht Vorschriften zum Ablauf des Verfahrens in strafbaren Angelegenheiten bezüglich der Besteuerung. Diese Regelungen sind größtenteils in der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegt.
Mit welchen Strafen muss man bei Steuervergehen rechnen?
In den letzten zehn Jahren ist eine deutliche Verschärfung bei den Strafen für Steuerstraftaten erkennbar geworden. Die härteren Sanktionen im Bereich des Steuerstrafrechts, wie die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin weiß, resultieren aus Veränderungen in den steuerlichen Vorschriften sowie einer allmählich wandelnden Rechtsprechung. Eine einfache Steuerhinterziehung kann aufgrund ihres erheblichen Umfangs zu einem besonders schwerwiegenden Fall werden, der nicht mehr allein mit Geldstrafen geahndet wird – stattdessen droht eine Freiheitsstrafe.
Im materiellen Steuerstrafrecht gibt es verschiedene Straftatbestände, die im Folgenden erläutert werden:
- Die Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Fakten macht oder diese in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder sich steuerliche Vorteile verschafft, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Schon der Versuch ist strafbar.
- Der Bannbruch (§ 372 AO): Diese Norm betrifft das Einführen, Ausführen oder Durchführen von Gegenständen entgegen einem Verbot. Hier drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
- Der gewerbsmäßige, gewaltsame oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO): Personen machen sich nach dieser Regelung strafbar, wenn sie gewerbsmäßig Ein- bzw. Ausfuhrabgaben hinterziehen oder gegen Monopolvorschriften verstoßen und dabei den Bannbruch begehen. Für solche Taten sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen; bei weniger schwerwiegenden Fällen können genauso Geldbußen verhängt werden.
- Die Steuerhehlerei (§ 374 AO): Nach dieser Bestimmung wird bestraft, wer Produkte kauft bzw. erwirbt, bei denen Verbrauchssteuern sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben hinterzogen wurden und diese weiterverkauft oder dabei hilft, sie zu veräußern, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern. Auch hier fällt der Bannbruch unter den Strafbestand. Für solche Taten sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.
Entner Legal – Ihr zuverlässiger Partner im Steuerstrafrecht in Berlin
Die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin.
Als kompetente Strafverteidiger – sowohl in Berlin als auch bundesweit – haben wir uns auf Steuerstrafverfahren spezialisiert und sind besonders erfahren im Umgang mit Finanzbehörden sowie bei strafbefreienden Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung.
Jeder unserer Anwälte setzt sich leidenschaftlich dafür ein, die Rechte unserer Mandanten zu verteidigen – sei es durch konsensorientierte Verhandlung oder hartnäckige Argumentation. Dabei streben wir stets danach, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen und geben uns damit nicht zufrieden, weniger als deren Interessen tatsächlich gerecht zu werden.
Wir bieten eine umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu sämtlichen Fragen des Steuerstrafrechts in unserer Kanzlei in Berlin. Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen.
Exzellente Beratung
Profitieren Sie von unserer modernen und kompetenten Rechtsberatung, die deutschlandweit zur Verfügung steht. Unser fundiertes Fachwissen ermöglicht es uns, Ihnen effektive Lösungen anzubieten.
Individuell und persönlich
Wir nehmen uns die Zeit, jedes Anliegen individuell zu betrachten und entsprechend Ihren Bedürfnissen maßzuschneidern. Bei uns gibt es keine Standardlösungen – stattdessen suchen wir stets nach der bestmöglichen Vorgehensweise für Ihre Situation.
Flexibel und zeitnah
Als Ihr Partner sind wir flexibel erreichbar – sei es persönlich vor Ort oder digital aus unseren Räumlichkeiten in Berlin. Wir passen uns gerne Ihren Terminvorstellungen an, sodass Sie schnellstmöglich von unserer Hilfe profitieren können.