Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.
Als Kanzlei und Anwalt für Steuerrecht in Berlin unterstützen und beraten wir unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes, in Einspruchsverfahren und bei den Finanzgerichten.
In steuerstrafrechtlichen Verfahren beraten wir unsere Klienten wie auch bei der Berichtigung von Steuererklärungen und zur Anfertigung von Selbstanzeigen. Wir klären Sie außerdem dazu auf, wie Kryptowährungen in
Das Steuerrecht prägt mit seinen vielen Facetten andere Rechtsgebiete, insbesondere das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie das Recht der Kapital- und Personengesellschaften. Die Gründung und Führung von Gesellschaften sind abhängig vom Steuerrecht und kompetenter Steuerberatung.
Wir beraten Sie als Unternehmer, Geschäftsführer, leitender Angestellter oder auch als Privatperson zu Ihren steuerlichen Fragen und unterstützen Sie bei Ihren unternehmerischen Anliegen. Als Anwalt für Steuerrecht können wir Sie kompetent und umfassend beraten.
Sprechen Sie uns gerne an. Als erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin sind wir ihr zuverlässiger Beistand. Dies gilt nicht nur für das Steuerstrafrecht, sondern auch für alle anderen Belange des Steuerrechts. Wir unterstützen Sie umfassend in allen Belangen im Steuerrecht, im Steuerstrafrecht und bei der Steuerhinterziehung. Wir vertreten umfassend Ihre Interessen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten und das bundesweit – in ganz Deutschland. Sprechen Sie uns gerne an.
Als auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, beraten wir Sie zum Unternehmensrecht und Arbeitsrecht sowie in steuerrechtlichen Angelegenheiten und das nicht nur in unseren Spezialgebieten, sondern auch übergreifend – Innovativ, interessengerecht und individuell.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht verbinden wir unsere Kompetenz in Ihrem Interesse. Wir gründen mit Ihnen Kapitalgesellschaften und wir beraten Sie als Geschäftsführer.
Zusätzlich zum Unternehmensrecht beraten wir unsere Mandanten im Steuerstrafrecht. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht verbinden wir langjährige Erfahrung und Kompetenz in Ihrem Interesse. Ebenso wissen wir um die Sensibilität der Steuerhinterziehung und raten stets, uns frühzeitig einzubinden und anzusprechen.
Wir bieten umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts aus einer Hand. Melden Sie sich gerne unverbindlich in unserer Kanzlei in Berlin.
Wir bieten bundesweit eine moderne und kompetente Rechtsberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung.
Wir erarbeiten jedes Anliegen und jeden Fall individuell und persönlich abgestimmt. Wir kennen kein Schema F und suchen stets nach der optimalen Lösung.
Wir sind stets flexibel für Sie da. Persönlich oder papierlos und vollständig digitalisiert aus unseren Kanzleiräumen in Berlin.
Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
Als Fachanwalt für Steuerrecht in Berlin unterstützen und beraten wir Sie bei Ihrer Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten. Wir sind erfahrene Rechtsanwälte für Steuerrecht und arbeiten mit Steuerberatern und Experten für das Steuerrecht zusammen. Wir vertreten als Anwälte Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Angelegenheit erörtern können. Folgend werden bereits häufig gestellte Fragen beantwortet.
Kryptowährungen werden anders besteuert als Aktien. Wer eine Kryptowährung mit Gewinn verkauft, kann eine Freigrenze von bis zu 600 EUR pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Freigrenzen sind jedoch keine Freibeträge, daher muss der gesamte Gewinn einschließlich der 600 EUR versteuert werden, wenn der Gewinn im Kalenderjahr höher als 600 EUR ist. Gerne beraten wir Sie als Fachanwalt für Steuerrecht in Ihrem individuellen Fall.
Besteht aus einem Steuerbescheid eine Zahlungsverpflichtung und legt der Steuerpflichtige Einspruch gegen den Bescheid ein, so kann die Vollziehung des Steuerbescheides auf Antrag und auch von Amts wegen ausgesetzt werden. Setzt die Finanzbehörde nicht aus, so kann der Antrag gerichtlich durchgesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Steuerrecht aus unserer Kanzlei in Berlin bei der Erwirkung einer Aussetzung der Vollziehung.
Die Frist für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Der Bescheid gilt in der Regel als bekannt gegeben, drei Tage nachdem der Bescheid durch das Finanzamt zur Post aufgegeben worden ist. Der Einspruch kann schriftlich, elektronisch — zum Beispiel per Elster — eingelegt werden. Gerne unterstützen wir Sie als Kanzlei für Steuerrecht bei der Einlegung Ihres Einspruches.
Die Schätzung durch das Finanzamt befreit den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Es ist daher stets auch bei einer Schätzung dringend zu empfehlen, gegen den Schätzungsbescheid Einspruch einzulegen und eine Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen. Der Einspruch kann hier vorsorglich mit der Ankündigung der Erklärung begründet werden. Wir unterstützen Sie als Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin hierbei in Ihrem individuellen Fall.
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss von Gesetzes wegen nicht begründet werden. Dennoch ist eine Begründung in der Regel aus zwei Gründen notwendig. Das Finanzamt wird ohne Begründung des Einspruchs diesen ablehnen. Ferner wird es ohne Begründung des Einspruchs keine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides ergehen. Wir unterstützen und vertreten Sie als Rechtsanwälte daher engagiert und mit fachlicher Kompetenz bei der Einlegung Ihres Einspruchs.
Gegen einen Schätzungsbescheid empfehlen wir stets Einspruch einzulegen, damit der Schätzungsbescheid nicht in Rechtskraft erwächst. Dies gilt selbst dann, wenn die Schätzung vermeintlich zu Gunsten des Steuerpflichtigen ergeht. Denn die Schätzung befreit den Steuerpflichtigen im Übrigen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sodass hier gegebenenfalls ein Steuerstrafverfahren droht. Gerne beraten wir Sie hierzu als Kanzlei für Steuerrecht in Ihrem individuellen Fall aus unserer Kanzlei in Berlin.