Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?

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Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.

Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?

Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?

Nach geltendem Recht sind die Kosten für das Arbeitszimmer nur in engen Grenzen als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt auch in Zeiten der Corona-Krise. Dennoch kann sich ein Blick auf die gesetzlichen Möglichkeiten lohnen. Einschlägig ist hier das Einkommensteuergesetz, insbesondere die § 9 Abs. 5 und § 4 Abs. 5 Nr. 6b Einkommenssteuergesetz (EstG).

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer  können bis zu 1.250,00 EUR nur steuerlich geltend gemacht werden. Dann darf für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, können auch die Kosten der Ausstattung hinzukommen. Für einen höheren Abzug muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden.

Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?

Hier scheitert in der Regel bereits jeweils die steuerliche Geltendmachung. Denn die allermeisten Arbeitnehmer haben die Möglichkeit im Büro zu arbeiten. Die Corona-Krise hat jedoch dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer nach Anordnung ihres Arbeitgebers nur noch von Zuhause arbeiten dürfen. Hinzu kommen behördliche Anordnungen. Dies kann ein Absetzen von der Steuer ausnahmsweise möglich machen. Bewahren Sie daher immer Anordnungen sorgfältig auf. Ein Fallsstrick lauert für Arbeitnehmer im Home-Office: Die Entfernungspauschale fällt nicht an, da kein Arbeitsweg zurückgelegt wird. Die Arbeit im Home-Office dürfte sich also in den wenigsten Fällen steuerlich positiv auswirken. Im Fall der Fälle sollte ein mögliches Absetzen von der Steuer dennoch nicht versäumt werden.

Der Autor Rechtsanwalt Niklas Siefert ist Prokurist der Entner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und zu ausgewählten Themen des Steuerrechts.

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