GmbH-Steuern: Was Sie über die Besteuerung wissen sollten

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Die gebräuchlichste Unternehmensform in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH genannt. Ihre Beliebtheit erlangt sie in erster Linie durch die Beschränkung der Haftungsrisiken, weil damit unternehmerisches Handeln gefördert wird. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und wird mit ihrem Gewinn als juristische Person besteuert. Die Besteuerung von Gewinnen und Erträgen, die eine GmbH erzielt, ist im Körperschaftsteuergesetz geregelt.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche GmbH Steuern anfallen, wie hoch sie sind und was man beachten muss, um Gewinne zu versteuern.

Welche Steuern gibt es generell für GmbHs?

Die GmbH unterliegt der Steuerabgabe als juristische Person. Bei der Ermittlung des Gewinns müssen sowohl die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) als auch die handelsrechtlichen Bestimmungen und speziellen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden. Dabei zahlt die Gesellschaft im Allgemeinen maximal 30 Prozent Steuern, die sich aus 15 Prozent Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie circa 14 Prozent Gewerbesteuer zusammensetzen.

Die Geschäftsführung ist für die genaue Besteuerung sowie die Ermittlung der Gewinne verantwortlich. Sollten die steuerrechtlichen Verpflichtungen missachtet werden, bürgt die Unternehmensführung nicht nur mit ihrem Privatvermögen, sondern muss strafrechtliche Folgen befürchten.

Welche Steuern es generell für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt, darüber klären wir nun auf:

Körperschaftsteuer

Ziel der Kapitalgesellschaft ist es, Gewinne zu generieren. Diese unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ertrag in der GmbH einbehalten oder an die Teilhaber ausbezahlt wird.

Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde gemeldet werden.

Nach der Festsetzung der Steuerhöhe erfolgt deren Tilgung  vierteljährlich, die rechtzeitig geleistet werden muss und am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig ist. Dies wird dann bei der Gesamtsteuerschuld des Jahres berücksichtigt.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent der jährlichen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer wird sowohl von den Einnahmen der GmbH als juristische Person erhoben als auch von Einkünften natürlicher Personen, wie dem Geschäftsführer.

Kapitalertragsteuer

Bei einer GmbH Gewinnverteilung sollte der Gewinn an die Teilhaber verteilt werden. Als natürliche Person ist diese verpflichtet, eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent Soli und möglicherweise den steuerlichen Kirchenbeitrag) an die Finanzbehörde zu leisten. Bis zum 10. des Folgemonats muss die GmbH die Kapitalertragsteuer berechnen und an die Steuerbehörde abführen.

Die Kapitalertragsteuer belastet die Kapitalgesellschaft nicht, da an den Teilhaber lediglich der verbleibende Nettobetrag ausgezahlt wird. Darüber stellt die GmbH dem Mitinhaber eine förmliche Steuerbescheinigung aus.

Für ausländische Teilhaber zählen für die Kapitalertragsteuer spezielle Bestimmungen. Hier muss man die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens beachten, da der ausgeschüttete Gewinn einer Art Quellensteuer unterliegt, die auf die entsprechende Steuer des anderen Staates angerechnet wird.

Bei Ausschüttungen an Anteilseigner, die selbst ein Personenunternehmen sind, wendet man das sogenannte „Teileinkünfte-Verfahren“ an. Hier gibt es bei der Kapitalertragsteuer eine Art Freibetrag von 40 Prozent, das heißt, nur 60 Prozent der Dividenden unterliegen der Steuerpflicht und werden mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz des betroffenen Gesellschafters besteuert. Werbungskosten, die mit der Gewinnausschüttung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, können ebenso anteilig (60 Prozent) als steuermindernd betrachtet werden.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist ebenso eine GmbH-Steuer, da die GmbH als Unternehmensform immer einen Gewerbebetrieb darstellt. Man versteht darunter eine Ertragssteuer, die mit einer quartalsweisen Vorauszahlung an die entsprechende Gemeindeverwaltung entrichtet wird. Wie man die Besteuerung berechnet, erfahren Sie weiter unten.

Umsatzsteuer

Die GmbH entrichtet eine Umsatzsteuer (USt) sowohl auf die Einfuhr als auch auf die Entnahme von Warenlieferungen und Dienstleistungen, die nicht unternehmensbezogen sind. Es gelten zwei Steuersätze: Der 19 Prozent Regelsteuersatz und der 7 Prozent ermäßigte Steuersatz. Die Abgabe wird separat auf den Nettobetrag jeder Rechnung aufgeführt. Die Höhe der Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft selbst ermittelt. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung kann die Gesellschaft eigene Aufwendungen auf die gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt erstatten lassen.

Lohnsteuer

Jeder Arbeitnehmer kennt bei den Steuern in Deutschland die Lohnsteuer. Wenn die GmbH eigene Angestellte beschäftigt, und sei es nur der Geschäftsführer, muss sie hier ebenfalls Steuern bezahlen. Die Lohnsteuer und möglicherweise ein steuerlicher Kirchenbeitrag werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und an die Steuerbehörde abgeführt.

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer

Sollte die GmbH Grundvermögen erwerben, wird eine Grunderwerbsteuer (GrESt) einmalig fällig. Die Steuerhöhe beläuft sich auf 4,5 Prozent des gezahlten Kaufpreises.

Verfügt die Kapitalgesellschaft über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, ist sie ebenfalls steuerpflichtig. Die Grundsteuer erhebt die Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet das Grundstück liegt. Für die Berechnung dieser GmbH-Steuer dient der Einheitswert des Grundstücks, multipliziert mit generell 3,5 Promille als Grundlage.

Der nun errechnete sogenannte Grundsteuer-Messbetrag wird – ähnlich wie bei der Gewerbesteuer – mit dem Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Zu entrichten ist die Grundsteuer vorwiegend in Vorkasse alle drei Monate.

Wie werden Steuern für eine GmbH berechnet?

Welche Steuern auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu kommen können, konnten Sie bereits erfahren. Von den acht verschiedenen GmbH-Steuern sind aber nicht immer alle relevant, dies hängt von der Struktur und dem Geschäft des jeweiligen Unternehmens ab.

Drei Steuern sind aber in jedem Fall zu berücksichtigen, nämlich die Körperschaftsteuer (15 %), die Gewerbesteuer (circa 14 % bei 400 % Hebesatz der Gemeinde) und der Solidaritätszuschlag (5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuer).

Das heißt beispielsweise bei einem Gewinn von 100.000 Euro: 

Gewinn vor Steuern: 100.000 €
Gewerbesteuer bei 400 % Hebesatz    14.000 €
Körperschaftsteuer 15 % 15.000 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt830 €
Gewinn nach Steuern70.170 €

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Steuerbelastung der GmbH von circa 30 Prozent, abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.

Gibt es Besonderheiten für die Berechnung der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem sogenannten „Gewerbeertrag“, also dem Gewinn der Gesellschaft in einem Kalenderjahr. Für die Berechnung des „Gewerbeertrags“ wird vom steuerlichen Gewinn bzw. Verlust der GmbH ausgegangen, der sich laut Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuergesetz ergibt.

Der Gewerbeertrag entsteht durch bestimmte Abzüge und Hinzurechnungen zum prognostizierten Jahresertrag. Abzüge können etwa Einnahmen aus dem Ausland sein, während Hinzurechnungen in Form von Zinsen oder Renten auftreten können.

Die fällige Gewerbesteuer wird nun berechnet, indem 3,5 Prozent des Gewerbeertrags plus etwaige Hinzurechnungen oder Abzüge mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert wird.

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von den Gemeinden festgelegt wird und daher von Region zu Region unterschiedlich ist. Dadurch entstehen Unterschiede in der Attraktivität für Gewerbebetriebe. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindesthebesatz von 200 Prozent, während der aktuelle Durchschnitt in Deutschland bei 361 Prozent liegt. Der höchste Hebesatz beträgt derzeit 900 Prozent.

Fazit – Bei GmbH-Steuern gibt es einiges zu beachten

Obwohl die GmbH zu den beliebtesten Unternehmensformen zählt, sind einige Dinge zu beachten. So gibt es unter anderem verschiedene GmbH-Steuern, die aber nicht immer alle bedient werden müssen. So sind ganz sicher nur die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag fällig. Ob weitere Steuern anfallen, hängt von den Geschäften der Gesellschaft ab.

Sollten Sie Fragen zu den Pflichten einer GmbH haben und möchten sich steuerlich beraten lassen, kontaktieren Sie am besten die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft, Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht.