GmbH gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die beliebteste Rechtsform bei der Gründung von Unternehmen. Die seit 1892 bestehende Unternehmensform bietet einige Vorteile wie die Haftungsbeschränkung, die – durch das Eigenkapital von 25.000 € – die Haftung eines oder mehrerer Gründer auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Doch wie kann man eine GmbH gründen und welche Kosten und Voraussetzungen sind damit verbunden?

Diese und weitere Fragen und eine genaue Anleitung, wie man eine GmbH gründet, finden Sie im folgenden Artikel.

Warum ist eine GmbH so beliebt?

Bevor wir die vielen Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufzählen wollen, möchten wir kurz den Begriff GmbH und seine Bedeutung erläutern.

Es handelt sich hierbei um eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Man kann sie mit anderen oder allein als Ein-Personen-GmbH gründen. Diese Rechtsform genießt ein hohes Ansehen am Kapitalmarkt aufgrund des Stammkapitals in Höhe von 25.000 €, das bei der Gründung der GmbH von den Gesellschaftern aufgebracht werden muss. Die Gesellschaft tritt dabei als juristische Person auf. Die Gründer haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern mit dem eingezahlten Eigenkapital.

Geführt wird die Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere einberufene Geschäftsführer oder sie wird durch ihre Mitinhaber vertreten. 

Bei einem kleinen Betrieb oder Start-up ist meist der Gründer der Geschäftsführer.

Bei großen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern muss als weiteres Organ ein Aufsichtsrat eingerichtet werden. 

Die Eintragung ins Handelsregister sowie eine doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen ist für die GmbH verpflichtend. In der Regel wird der Jahresabschluss zum Ende eines Geschäftsjahres aus der Buchhaltung des laufenden Jahres erstellt und dient als Grundlage für die steuerliche Behandlung der GmbH. Die Teilhaber müssen in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss genehmigen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.

Warum es derartig beliebt ist, eine GmbH zu gründen, wird bei den vielen Vorteilen deutlich:

Vorteile einer GmbH

GmbH gründen Händeschütteln
  • Beschränkte Haftung für das Unternehmen durch das Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen bleibt unberührt.
  • Ob Gewerbetreibende oder Freiberufler – viele Unternehmensarten können eine GmbH gründen.
  • Die Anzahl der Gesellschafter ist unerheblich.
  • Eine GmbH zu gründen ist bei der Einbindung von Investoren besonders sinnvoll.
  • Die Gesellschafter können in ihrem eigenen Unternehmen angestellt werden.
  • Gesellschafter können unkompliziert gewechselt werden.
  • Die Körperschaftsteuer als Besteuerung ist im Vergleich zur Einkommensteuer günstiger.

Was sind die Voraussetzungen, um eine GmbH zu gründen?

Die wesentliche Anforderung, um eine GmbH zu gründen, ist die Einlage eines Mindeststammkapitals von 25.000 €, das ebenso in Form von Sachwerten präsentiert werden kann. Die Gesellschafter müssen im Vorfeld der GmbH-Gründung sicherstellen, dass sie die erforderlichen Mittel – sei es als Eigenkapital oder Fremdkapital – aufbringen können. Ansonsten fallen Gründungskosten von bis zu 1.000 € an.

Es kann ratsam sein, zunächst eine haftungsbeschränkte UG zu gründen, bei der lediglich ein Eigenkapital von einem Euro erforderlich ist, und später die UG in eine GmbH umzuwandeln.

Um eine GmbH zu gründen, gibt es neben den finanziellen Aspekten ebenso die Voraussetzungen, Namen und Zweck des Unternehmens zu benennen, um die GmbH-Anmeldung vornehmen zu können. Zudem muss entschieden werden, wer die Gesellschafter werden und wer die Geschäftsführung übernehmen wird.Ob Gründer, Start-up, KMUs, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte – die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft steht als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Als Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten wir Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und begleiten Sie spezialisiert und individuell in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir erstellen Satzungen und Gesellschaftsverträge und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder bei der GmbH-Gründung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum GmbH gründen

Eine GmbH zu gründen ist aufwendig und nicht ganz unkompliziert. Die Dauer kann hierbei von einigen Tagen bis zu einigen Wochen variieren. Sollten die oben genannten Vorbedingungen geklärt sein, kann die eigentliche GmbH-Gründung beginnen.

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag legt sämtliche Rahmenbedingungen des Unternehmens fest:

  • Wer sind die Gesellschafter?
  • Wer ist für die Geschäftsführung zuständig?
  • Wie hoch ist das Stammkapital?
  • Was bezweckt die GmbH?
  • Wer ist an großen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt?
  • Wie ist die Verteilung der Gewinne der GmbH organisiert?

Für die korrekte Erstellung des Gesellschaftsvertrags kann man Vertragsmuster oder eine anpassbare Vorlage verwenden.

Wenn viele Regelungen individuell vereinbart werden, ist bei einer GmbH mit vielen Gesellschaftern ein eigenständiger Vertrag sinnvoll. Als Kanzlei im Gesellschaftsrecht erstellt Ihnen die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft Ihren GmbH-Gesellschaftsvertrag, der den strengen Augen des Notars bei der Beglaubigung standhält.

Schritt 2: Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag wird beim Notar überprüft, verlesen und notariell beurkundet. Um den Vertrag zu unterzeichnen, müssen alle Gesellschafter anwesend sein.

Der Notar erstellt gleichzeitig eine Liste der Gesellschafter, die gemäß § 40 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) Informationen über den vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), Geburtsdatum und Geburtsort, den aktuellen Wohnsitz sowie die Nennbeträge und laufenden Nummern der übernommenen Geschäftsanteile für jeden Gesellschafter enthält.

Es ist erforderlich, dass Änderungen in der Struktur der Gesellschafter im Handelsregister bekannt gegeben werden.

Nachdem die Satzung unterschrieben und bewilligt wurde, entsteht eine Art Vorgesellschaft, die als GmbH in Gründung (GmbH i. G.) bezeichnet wird.

Schritt 3: Geschäftskonto und Stammkapital

Ein eigenes Geschäftskonto für die Kapitalgesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und ist darüber hinaus sinnvoll, um private und geschäftliche Ausgaben sauber zu trennen. 

Das Stammkapital wird von den Gesellschaftern eingezahlt. Es muss mindestens die Hälfte des benötigten Eigenkapitals betragen, um das Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen. Das Stammkapital kann ebenso als Sacheinlage eingebracht werden.

Schritt 4: Eintrag ins Handelsregister

Der Notar ist dafür zuständig, das Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die GmbH wird im Handelsregister Abteilung B (HRB) registriert.

Dafür benötigt er einen Kontoauszug des Firmenkontos sowie den Einzahlungsbeleg über das halbe Mindestkapital in Höhe von 12.500 €.

Das Amtsgericht prüft alles und gibt den Eintrag ins Handelsregister im elektronischen Bundesanzeiger bekannt. Der Status der GmbH in Gründung geht verloren und es entsteht die vollwertige GmbH mit allen Rechten und Pflichten.

Schritt 5: Gewerbe anmelden

Nachdem die GmbH gegründet wurde, muss sie vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dazu bedarf es folgender Angaben:

  • Name und Rechtsform des Unternehmens
  • Anzahl der juristischen Vertreter
  • Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Benennung der geschäftlichen Aktivitäten
  • Ort und Nummer des Handelsregistereintrags

Schritt 6: Finanzamt und weitere Behörden

Nach der Gewerbeanmeldung muss die GmbH ebenso beim Finanzamt registriert werden. Dazu beantwortet man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Steuer fungiert. Hier bedarf es einiger Unterlagen, wie

  • den Auszug aus dem Handelsregister
  • den Gesellschaftsvertrag
  • das Gründungsdatum
  • den Startzeitpunkt
  • die Eröffnungsbilanz
  • Schätzungen zu Umsatz und Gewinn im Gründungs- und Folgejahr
  • die Gewerbeanmeldung
  • vorhandene Mietverträge

Nach Prüfung erhält man die Steuernummer der Kapitalgesellschaft, die auf allen Rechnungen angegeben werden muss.

Gesellschaften, die Personal beschäftigen, müssen zudem die Bundesagentur für Arbeit sowie die Krankenkassen wegen der Sozialversicherungsbeiträge informieren.

Außerdem sollte man sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.

Fazit – Entner Rechtsanwaltsgesellschaft, Ihr zuverlässiger Partner zum GmbH gründen

Um eine GmbH zu gründen, bedarf es einiger Voraussetzungen, wie etwa das Stammkapital. Obendrein ist die Gründung ziemlich aufwendig und kann ebenso etwas Zeit in Anspruch nehmen. Neben der Eröffnung eines Geschäftskontos, der notariellen Beurkundung, braucht es einen Eintrag ins Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung sowie die Anmeldung beim Finanzamt und weiteren Behörden.Die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt Sie gerne bei der Gründung einer GmbH. Kontaktieren Sie uns über unsere Homepage!

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