Ver­si­che­rungs­schutz im Home-Office

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Ver­si­che­rungs­schutz im Home-Office

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat­te dar­über zu ent­schei­den, ob eine Fri­seur­mei­ste­rin bei Arbei­ten im Home-Office gesetz­lich unfall­ver­si­chert ist. Sie hat­te in ihren Pri­vat­räu­men Wäsche für den Fri­seur-Salon gewa­schen. Hier hat­te die Fri­seur­mei­ste­rin Wäsche für den Salon in ihrer Wasch­ma­schi­ne gewa­schen. In einem Urteil aus dem Jahr 2016 (05.07.2016 – B 2 U 5/15) hat das BSG Ver­si­che­rungs­schutz für den Fall ver­neint, in dem eine Frau auf dem Weg in die Küche stürz­te. Wäre ihr der Unfall in der Betriebs­stät­te pas­siert, wäre die­ser ver­si­chert gewesen.

Die Ent­schei­dung- Ver­si­che­rungs­schutz im Home-Office

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat mit Ent­schei­dung vom 31.08.2017 ent­schie­den, dass es bei einem Unfall im Home-Office es dar­auf ankommt, ob er bei der zum Unfall füh­ren­den Ver­rich­tung eine dem Unter­neh­men die­nen­de Tätig­keit aus­üben woll­te und die­se Hand­lungs­ten­denz durch die objek­ti­ven Umstän­de des Ein­zel­fal­les bestä­tigt wird.

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt erwei­tert somit den Schutz­be­reich der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, da es Ver­si­che­rungs­schutz auch außer­halb der Betriebs­stät­te gewährt. Den­noch wird nicht jeder Unfall im Haus­halt wäh­rend eines Arbeits­ta­ges ein Ver­si­che­rungs­fall der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, da es immer eines Zusam­men­han­ges mit der Tätig­keit bedarf.

Der Autor ist Rechts­an­walt und Geschäfts­füh­rer der Ent­ner Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Ber­lin. Wir bera­ten unse­re  Man­dan­ten zu allen The­men des Arbeits­rechts, des Gesell­schafts­rechts und zu aus­ge­wähl­ten The­men des Steu­er­rechts. Spre­chen Sie uns an. Wir freu­en uns, von Ihnen zu hören.