Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.
Das Betriebsverfassungsrecht ist neben dem privaten Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unser Kompetenzschwerpunkt. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt zu Fragen der Mitbestimmung und Mitwirkung und bieten hierzu spezielle auf Sie abgestimmte Seminare. Wir begleiten Sie spezialisiert und individuell in allen Fragen der Beteiligungsrechte aus unserer Kanzlei in Berlin. Wir unterstützen Sie auch in speziellen Projekten wie Umstrukturierung und Restrukturierung. Wir beraten, verhandeln und unterstützen Sie bei Ihrem speziellen Anliegen.
Als Kanzlei für Betriebsverfassungsrecht beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer und Betriebsräte in allen Belangen der Beteiligungsrechte. Unsere weiteren Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht als Fachanwalt und Rechtsanwälte behalten wir dabei stets im Blick und bringen wir gewinnbringend für Sie ein. Wir beraten ebenso mit Bezug zu steuerrechtlichen und personalrechtlichen Fragestellungen. Wir erstellen und verhandeln Ihre Betriebsvereinbarung, Ihren Interessenausgleich und Sozialplan. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Verhandlung mit dem Betriebsrat. Wir stehen als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite, gleich ob Gründer, Geschäftsführer oder Führungskraft.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte für Betriebsverfassungsrechte verhandeln wir im Interesse unserer Mandanten auch vor der Einigungsstelle in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Einigungsstelle ist ein vom Betriebsverfassungsrecht vorgesehenes Institut zur Streitschlichtung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Betriebsparteien. Obwohl das Betriebsverfassungsrecht den Parteien vorgibt, gemeinsam zum Wohle des Unternehmens zu arbeiten, sind Verhandlungen um Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne oft zäh und durch falsche Vorstellungen der jeweiligen Verhandlungspartner überlagert. In solchen Fällen macht es im Interesse beider Parteien Sinn, eine Einigungsstelle zu bilden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zu bilden. Diese setzt sich aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden und Beisitzern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammen. Sie entscheidet nach mündlicher Beratung durch Beschluss. Ist eine Betriebspartei der Ansicht, dass die Einigungsstelle in ihrem Beschluss ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, kann es den Beschluss der Einigungsstelle vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Die Frist zur Überprüfung beträgt zwei Wochen, vom Tage der Zuleitung des Beschlusses.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht mit langjähriger Erfahrung bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan unterstützen wir Ihr Anliegen gerne auch in der Einigungsstelle, bundesweit.
Wir sind Spezialisten im Betriebsverfassungsrecht. Für uns als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist das Betriebsverfassungsrecht Leidenschaft. Wir vertreten und beraten Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen, außergerichtlich und gerichtlich in Beschlussverfahren und vor den Arbeitsgerichten, deutschlandweit.
Neben der Beratung, Vertretung und Verhandlung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, schulen wir stets aktuelle Themen, zu den Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, zur Mitbestimmung und deren Grenzen sowie zur Mitwirkung des Betriebsrats, gerne auch am Ort Ihres Sitzes. Gerne geben wir Ihnen auch einen Überblick über das gesamte Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Wir sind langjährig erfahren und hochqualifiziert im Betriebsverfassungsrecht. Unsere praxisnahen Qualitätsseminare verhelfen Ihnen zum Erfolg.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen. Wir entwerfen Ihre Betriebsvereinbarung, beraten mit Ihnen Ihr Restrukturierungsanliegen und verhandeln Ihren Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat und auch vor der Einigungsstelle, stets unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung.
Wir bieten umfassende und spezialisierte anwaltliche Beratung zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts aus einer Hand. Melden Sie sich gerne unverbindlich in unserer Kanzlei in Berlin.
Wir bieten bundesweit eine moderne und kompetente Rechtsberatung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung.
Wir erarbeiten jedes Anliegen und jeden Fall individuell und persönlich abgestimmt. Wir kennen kein Schema F und suchen stets nach der optimalen Lösung.
Wir sind stets flexibel für Sie da. Persönlich oder papierlos und vollständig digitalisiert aus unseren Kanzleiräumen in Berlin.
Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin beraten wir Arbeitgeber, Unternehmer und Führungskräfte zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts immer auch mit Bezug auf unseren weiteren Kernfeldern, dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Nachfolgend ein kleiner Auszug der häufigen Fragen zu Dienstleistungen, die wir für unsere Mandanten im Personal-, Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht erbringen.
Auf Unternehmens- und Konzernebene bilden Betriebsräte den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, in den sie Mitglieder der örtlichen Betriebsräte oder des Gesamtbetriebsrates entsenden. Verhandlungen finden mit diesen Gremien statt, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nur auf Unternehmens- oder Konzernebene geregelt werden können. Der Unterschied liegt insbesondere in der Ebene der Gremien. Der Konzernbetriebsrat verhandelt auf Ebene der Konzernleitung. Der Gesamtbetriebsrat verhandelt auf Ebene des (Tochter-) Unternehmens wenn mehrere Betriebe bestehen. Gerne unterstützen wir Sie hier mit unserem Know-How und vertreten gemeinsam Ihre Interessen.
Eine Betriebsänderung wie die Schließung oder Verlegung eines Betriebsteils, die Änderung der Betriebsorganisation oder die Einführung neuer Fertigungsverfahren löst Beteiligungsrechte des Betriebsrates aus. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht verhandeln wir mit viel Expertise Verträge über den Interessenausgleich und Sozialplan. Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Rechtsanwälte und beraten Sie zu Ihrem Vorhaben. Gerne bieten wir Ihnen auch Seminare zu Grundlagen der Betriebsänderung.
Personelle Maßnahmen des Arbeitgebers bei Einstellungen, Versetzung und Entlassungen führen zu Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Insbesondere die Kündigung eines Arbeitnehmers muss gut vorbereitet sein. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben. Sprechen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen auch Seminare zur Arbeit mit dem Betriebsrat an.
Home-Office, mobiles Arbeiten und andere flexible Arbeitsplatzmodelle werden von Arbeitnehmern verstärkt eingefordert. Sie bieten viele Vorteile wie die Möglichkeit des Desk-Sharing, sind aber auch mit arbeitsrechtlichen und personellen Herausforderungen verbunden. Zu beachten sind die Beteiligungsrechte und deren Grenzen des Betriebsrats ebenso wie Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch das Management. Gerne unterstützen wir Sie und bieten Ihnen einen Überblick zu diesen Themen. Sprechen Sie uns an.
Die Software Microsoft 365 und die Unternehmenssoftware SAP werden im Zuge der Digitalisierung verbreitet mit immer mehr Modulen in Unternehmen eingesetzt. Die zahlreichen Tools und die cloudbasierte Speicherung bieten viele Einsatzmöglichkeiten. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind beim Einsatz dieser Softwaretools unter Berücksichtigung der Rechtsprechung verpflichtet, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und den Beschäftigtendatenschutz zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz als Rechtsanwälte für Datenschutz in Berlin.
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und mit der voranschreitenden Digitalisierung steht der Datenschutz der Beschäftigten im Fokus. Dies gilt auch in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie dem Einsatz neuer Technologien und Programme wie SAP oder Microsoft 365. Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Mit dem Voranschreiten des digitalen Wandels verändert sich auch die Welt der Arbeit, sie wird vernetzter und agiler. Damit verbunden sind Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auslöst. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in diesen komplexen Themenfeldern und verhandeln für Sie interessengerecht die notwendigen Betriebsvereinbarungen.