Alles rund um die Abfindung

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Arbeitsplatz mit Unterlagen Abfindung Arbeitsrecht

Ver­ständ­lich erklärt: Alles rund um die Abfin­dung im Arbeitsrecht

Das The­ma Abfin­dung ist auf den ersten Blick nicht ein­fach zu durch­schau­en. Vie­le Fak­to­ren kön­nen eine Rol­le spie­len. Der indi­vi­du­el­le Ein­zel­fall muss betrach­tet wer­den. Dies ist jedoch kein Grund zurück­zu­stecken. Sie kön­nen sich bereits mit weni­gen ein­fa­chen Grund­la­gen in das The­ma ein­fin­den. Wir wer­den Ihnen die­se wich­ti­gen Grund­prin­zi­pi­en rund um die Abfin­dung nach­fol­gend ver­ständ­lich vorstellen:

  • Besteht bei Kün­di­gung ein Anspruch auf eine Abfindung?
  • Wann wird eine Abfin­dung gezahlt?
  • Was muss ich tun um eine Abfin­dung zu erhalten?
  • Wie hoch ist eine Abfindung

Besteht bei Kün­di­gung ein Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, ein gene­rel­ler gesetz­li­cher Anspruch auf eine Abfin­dung besteht bei einer Kün­di­gung nicht. (Wir stel­len hier die Aus­nah­men vor.) Abfin­dungs­zah­lun­gen sind aber trotz­dem bei Kün­di­gun­gen an der Tages­ord­nung. Sie wer­den meist im Rah­men eines gericht­li­chen Ver­gleichs nach Erhe­bung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge gezahlt. Sie kön­nen hier ver­ein­ba­ren, dass das Arbeits­ver­hält­nis zwar endet, dafür aber eine Abfin­dung gezahlt wird. Die­se Pra­xis hängt mit dem Ablauf von Kün­di­gungs­schutz­kla­gen zusam­men. Das Gericht arbei­tet hier nahe­zu immer auf eine ver­gleichs­wei­se (güt­li­che) Eini­gung hin. Der soge­nann­te Güte­ter­min ist hier­zu noch vor der münd­li­chen Ver­hand­lung vorgeschaltet.

Die Bereit­schaft zu einem Ver­gleich ist im Arbeits­recht auch häu­fig höher als bei ande­ren Rechts­strei­tig­kei­ten. Die Par­tei­en haben hier öfter ein Inter­es­se an einer schnel­len ver­gleichs­wei­sen Eini­gung. Das Arbeits­ver­hält­nis ist durch die Kün­di­gung oft­mals ohne­hin schwer bela­stet. Die Par­tei­en kön­nen durch einen Ver­gleich dann einen kla­ren Schnitt erlan­gen. Sie müs­sen dann auch kei­nen lang­wie­ri­gen Pro­zess abwar­ten. Für die Arbeit­ge­ber­sei­te tritt zudem häu­fig ein Kosten­ri­si­ko hin­zu. Sie muss im Fal­le des Unter­lie­gens auch den Lohn für die Zeit des Rechts­streits zahlen.

Wann wird eine Abfin­dung gezahlt?

Die Abfin­dung setzt in der Regel eine Eini­gung bei­der Par­tei­en vor­aus. Bei­de Ver­trags­par­tei­en müs­sen sich auf eine Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses und zum Aus­gleich auf eine Abfin­dungs­zah­lung eini­gen. Die Ver­hand­lun­gen fin­den häu­fig in einem Kün­di­gungs­schutz­pro­zess statt. Die Pro­zess­si­tua­ti­on spielt hier eine erheb­li­che Rol­le. Die Bereit­schaft, eine Abfin­dungs­zah­lung zu lei­sten, steigt natur­ge­mäß mit den Pro­zess­ri­si­ken der Arbeitgeberseite.

Was muss ich tun um eine Abfin­dung zu erhalten?

Sie müs­sen auf eine bevor­ste­hen­de oder bereits erhal­te­ne Kün­di­gung aktiv reagie­ren. Sie müs­sen also auch im Fal­le einer bereits aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung bin­nen 3 Wochen ab Zugang der Kün­di­gung Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben. Die Kün­di­gung wird anson­sten wirk­sam. Die Ver­hand­lungs­chan­ce für eine Abfin­dung wäre ver­tan. Wir emp­feh­len zudem, stets anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch zu neh­men. Sie kön­nen sich somit auf das Wesent­li­che und Ihre Zukunft kon­zen­trie­ren. Das Arbeits­recht hält zudem eini­ge Fall­stricke bereit. Wir hel­fen Ihnen, die­se Fall­stricke zu vermeiden.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe einer Abfin­dung lässt sich im Vor­hin­ein nicht bestim­men. Sie ist Ver­hand­lungs­sa­che. Die übli­che Faust­for­mel lau­tet zwar, dass eine Abfin­dung 0,5 Brut­to­mo­nats­ver­dien­ste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeits­ver­hält­nis­ses betra­gen kann. Sie soll­ten sich jedoch nicht ohne Wei­te­res auf die­se Faust­for­mel ein­las­sen. Wir sehen sie ledig­lich als Ori­en­tie­rungs­punkt für Ver­hand­lun­gen. Sie kön­nen auch erheb­lich höhe­re Abfin­dun­gen erhal­ten. Eine gute Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie ist ent­schei­dend. Ihre ganz eige­ne Situa­ti­on muss genau erfasst und berück­sich­tigt wer­den. Die Höhe einer Abfin­dung lässt sich im lau­fen­den Pro­zess hier zu Ihren Gun­sten beein­flus­sen. Die Erfolgs­chan­cen einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge sind der wich­tig­ste Ver­hand­lungs­fak­tor. Sie kön­nen hier also stets von guter anwalt­li­cher Bera­tung profitieren.

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei und auf das Arbeits­recht spe­zia­li­siert. Rechts­an­walt Nils M. Ent­ner ist Fach­an­walt für Arbeits­recht. Der Sitz unse­rer Kanz­lei ist Ber­lin. Wir freu­en uns, Sie zu unter­stüt­zen. Mel­den Sie sich unverbindlich!