Die beliebteste Unternehmensform in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch kurz GmbH genannt. Bei dieser Kapitalgesellschaft spricht man aus steuerlicher Sicht von einer juristischen Person. Hier wird die sogenannte Körperschaftsteuer berechnet, anders als bei einer natürlichen Person, die einkommensteuerpflichtig ist.
Was es mit der Körperschaftsteuer für die GmbH auf sich hat, wer sie zahlen muss und wie sie ermittelt wird, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was genau ist die Körperschaftsteuer in einer GmbH?
Die Körperschaftsteuer – abgekürzt KSt – wird auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Sie ist somit das Gegenstück zur Einkommensteuer für natürliche Personen. Zu einer juristischen Person zählen unter anderem Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Zusammen mit der Gewerbesteuer gehört die Körperschaftsteuer in Deutschland zu den sogenannten Unternehmenssteuern. Zudem handelt es sich bei der Körperschaftsteuer einer GmbH um eine Gemeinschaftssteuer, die sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die eine Belastung von bis zu 45 Prozent ausmachen kann, beträgt die Steuerlast der Körperschaftsteuer für die GmbH lediglich 15 Prozent. Hinzu kommt allerdings noch der Solidaritätszuschlag, sodass ein effektiver Steuersatz von 15,83 Prozent entsteht.
Wer ist verpflichtet, Körperschaftsteuer zu entrichten?
Gemäß § 1 Abs. 1 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, körperschaftsteuerpflichtig.
Von der Steuerpflicht betroffene Rechtsformen sind:
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG, aber auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die europäische Gesellschaft
- Genossenschaften inklusive europäischer Genossenschaften
- Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts
- Nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie gewerblich tätig sind, z. B. Verkehrsbetriebe und Stadtwerke
Sollte man ein Unternehmen in einer dieser Rechtsformen sein, ist man uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.Für Gründer ist es wichtig zu erfahren, dass man bereits in der Gründungsphase, womöglich noch vor der Eintragung ins Handelsregister, die GmbH Steuer entrichten muss. In dieser Anfangsphase des Unternehmens besteht die Gesellschaft als sogenannte „Vorgesellschaft“ bzw. als „Gesellschaft in Gründung“. Daher wird sie wie die zukünftige Kapitalgesellschaft behandelt und ist somit ab der Beurkundung durch einen Notar steuerpflichtig.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Grundsätzlich sind juristische Personen, deren Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland liegt, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Aber wie bei so vielem gibt es hier selbstredend ebenso Ausnahmen.
Beschränkung der Körperschaftsteuer
§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) legt fest, wie die Körperschaftsteuerpflicht eingeschränkt wird. Unter speziellen Bedingungen erfolgt die Besteuerung ausschließlich für bestimmte Einkünfte. Dies tritt häufig auf, wenn eine Kapitalgesellschaft im Ausland gegründet wird und sich der Sitz und/oder die Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands befinden. In diesem Fall wird die Körperschaftsteuer nur auf Erträge erhoben, die in Deutschland erzielt werden.
Befreiung von der Körperschaftsteuer
Die umfassende Befreiung von der Körperschaftsteuer findet ihre rechtliche Grundlage in § 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Grundsätzlich erstreckt sich diese Befreiung auf alle nicht-juristischen bzw. natürlichen Personen. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise als Freiberufler oder Einzelunternehmer tätig sind, wird anstelle der Körperschaftsteuer die Einkommensteuer fällig.
Folgende Formen von Unternehmen und Organisationen sind von der Körperschaftsteuer befreit:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
- Unternehmen des Bundes
- Staatsbanken
- politische Parteien
- soziale Kassen
- Berufsverbände
- öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
- gemeinnützige oder kirchliche Körperschaften, die keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer und wie wird sie berechnet?
Die Körperschaftsteuer einer GmbH beträgt bundesweit 15 Prozent. Damit ist die Steuerlast einer Kapitalgesellschaft als juristische Person deutlich geringer, als die einer natürlichen Person, die eine Belastung von bis zu 45 Prozent ausmachen kann.
Die Grundlage der KSt ist der im Wirtschaftsjahr des Unternehmens bzw. der Körperschaft erzielte Gewinn.
Der in der Jahresbilanz ausgewiesene Gewinn ist der Ausgangspunkt für die Berechnung.
Der Steuersatz der Körperschaftsteuer einer GmbH beträgt aktuell 15 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der zu entrichtenden KSt. Daraus ergibt sich somit eine effektive Steuerlast von 15,83 Prozent des Gewinns, die sich folgendermaßen errechnet:
Körperschaftsteuer: | 15 % |
Solidaritätszuschlag: | 5,5 % von 15 % KSt = 0,825 % (gerundet: 0,83 %) |
Effektive Körperschaftsteuer: | 15 % KSt + 0,83 % Soli = 15,83 % |
Wer also beispielsweise 100.000 EUR Gewinn erzielt, zahlt 15.380 EUR Körperschaftsteuer. So zumindest die einfache Theorie, denn der Gesetzgeber sieht noch unterschiedliche Korrekturwerte vor.
Gewinnmindernde und -erhöhende Faktoren
Wie bereits erwähnt ist der Gewinn, der innerhalb eines Wirtschaftsjahres erzielt wurde, Basis für die Körperschaftsteuer einer GmbH. Grundlage hierfür ist der Jahresabschluss.
Es existieren allerdings verschiedene Faktoren, die entweder gewinnmindernde oder gewinnsteigernde Auswirkungen haben und somit Einfluss auf die letztendlich zu zahlende Körperschaftsteuer nehmen. Gewinnabzüge sind unter anderem verdeckte Einlagen, Zuwendungen sowie Freibeträge. Die Zinsschranke begrenzt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben.
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) hingegen werden zum Gewinn hinzugerechnet oder gar nicht erst abgezogen: Sollte sich etwa der Geschäftsführer einer GmbH ein übermäßig hohes Gehalt auszahlen, um den Unternehmensgewinn zu mindern, wird dies als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Diese wird vom Finanzamt nachträglich besteuert. Im umgekehrten Fall, nämlich wenn auf ein Gehalt verzichtet wird, handelt es sich um eine verdeckte Einlage.
Berücksichtigung von Verlusten bei der Körperschaftsteuer
Gerade bei neu gegründeten Unternehmen können die Umsätze stark schwanken, schließt man das eine Jahr mit einem Gewinn ab, kann das nächste Jahr hohe Verluste generieren.
Durch den sogenannten Verlustabzug kann man solch einen Minderertrag steuerlich nutzen.
Bei einem Verlust von beispielsweise 10.000 EUR, kann man dieses Defizit vom Gewinn des Vor- oder Folgejahres abziehen und so die Steuerlast in dem Jahr verringern.
Die Einbindung des Verlusts in das Vorjahr wird als Verlustrücktrag bezeichnet. Hierbei wird der Steuerbescheid des Vorjahres aufgehoben, das Finanzamt berechnet die Steuerlast neu. Für das Jahr, in dem der Verlust auftritt, resultiert ein Null-Ergebnis, das von der KSt befreit ist. Ein Verlustrücktrag ist immer auf das vorangegangene Jahr begrenzt.
Sollte der Verlust in das kommende Jahr mitgeführt werden, handelt es sich um einen Verlustvortrag. Diesen Verlust kann man zeitlich unbegrenzt in die Zukunft übertragen. Zudem besteht die Option, den Verlust aufzuteilen und einen Teil ins Vorjahr zu übertragen, während der Rest ins Folgejahr mitgenommen wird. Auf diese Weise kann die Steuerbelastung äußerst flexibel gestaltet werden.Dies scheint auf den ersten Blick sehr kompliziert zu sein? Diese Komplexität verfliegt aber schnell, wenn Sie sich in puncto Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Unternehmen beratschlagen lassen. Die Entner Rechtsanwaltsgesellschaft als bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin berät Sie gerne als Unternehmer, Geschäftsführer, leitender Angestellter oder als Privatperson zu Ihren steuerlichen Fragen und unterstützt Sie bei Ihren unternehmerischen Anliegen.
Fazit – Körperschaftsteuer: So wird die GmbH versteuert
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die ihre Gewinne über die Körperschaftsteuer versteuern muss. Anders als bei natürlichen Personen, bei denen die Einkommensteuer angewandt wird. Der Vorteil ist, dass die Steuerlast lediglich 15 Prozent beträgt. Zudem gibt es weitere Ausnahmeregelungen sowie gewinnmindernde und -erhöhende Faktoren, die die Körperschaftsteuer bei einer GmbH äußerst flexibel gestalten lässt.
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