Anwalt für Arbeits­recht in Berlin

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Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Sitz in Berlin. Wir sind auf unseren Themen spezialisiert und freuen uns, Sie zu unterstützen.

Anwalt für Arbeits­recht in Berlin

Als Kanz­lei für Arbeits­recht mit Fach­an­wäl­ten und Rechts­an­wäl­ten bie­ten wir Arbeits­recht von A bis Z. Wir haben lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der erfolg­rei­chen Bera­tung im Arbeits­recht, in der Pro­zess­ver­tre­tung, sowie bei allen Arten der Kün­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen sowie in Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren. Wir bera­ten, schu­len und ver­tre­ten als Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin und ver­han­deln in allen betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen und per­so­nal­recht­li­chen Angelegenheiten.

Egal, ob es um das Prü­fen las­sen eines Arbeits­ver­tra­ges, Kün­di­gungs­fri­sten, Abfin­dun­gen oder Wett­be­werbs­ver­bot geht, wir von entner.legal sind als Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin Ihr bester Ansprech­part­ner – und das deutschlandweit!

Arbeits­recht für Arbeitgeber

Arbeits­recht für Arbeitnehmer

Über uns – ENTNER – Ihr Anwalt für Arbeits­recht in Berlin 

Für uns ist das Arbeits­recht nicht nur als Fach­an­walt eine span­nen­de Mate­rie, die wir im Team mit Lei­den­schaft betreiben.

Wir sind in unse­ren Man­da­ten bewusst breit auf­ge­stellt und ver­tre­ten Arbeit­ge­ber eben­so wie lei­ten­de Ange­stell­te und Arbeit­neh­mer. Die­se Phi­lo­so­phie ver­schafft uns die Mög­lich­keit, die Inter­es­sen der Betei­lig­ten zu erken­nen und die opti­ma­le Stra­te­gie für unse­re Man­dan­ten aus­zu­ar­bei­ten. Wir haben uns in die­sem Bereich lang­jäh­rig kom­pe­tent und immer wie­der neu auf der Höhe der Zeit als Fach­an­walts­kanz­lei erfolg­reich posi­tio­niert. Mit die­sem Pro­fil und unse­ren Erfah­run­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne auch bei Ihren Anlie­gen als Rechts­an­wäl­te zur Sei­te. Bei uns fin­den Sie eine umfas­sen­de Bera­tung zu allen Aspek­ten des Arbeitsrechts. 

Das bie­ten wir unse­ren Kunden

Wir bie­ten umfas­sen­de fach­an­walt­li­che Bera­tung zu allen Fra­gen des Arbeits­rechts, Per­so­nal­rechts und Betriebs­ver­fas­sungs­rechts aus einer Hand. Wir sind deutsch­land­weit, fle­xi­bel und voll­stän­dig digi­ta­li­siert, eben­so für Sie da, wie in unse­ren Kanz­lei­räu­men in Berlin.

Wir bie­ten als moder­ne Fach­an­walts­kanz­lei für Arbeits­recht mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung Bera­tung auf höch­stem Niveau aus unse­rer Kanz­lei in Berlin.

Wenn wir Sie unter­stüt­zen, sind wir fle­xi­bel für Sie da und über­neh­men als Ihr Anwalt für Arbeits­recht in Ber­lin auch kurz­fri­stig Ihren Fall von der Erst­be­ra­tung zum erfolg­rei­chen Prozess.

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Erfah­rung in der erfolg­rei­chen Gestal­tung von Pro­zes­sen vor dem Arbeits­ge­richt, wir ver­tre­ten ent­schie­den Ihre Interessen.

Kon­takt

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Wirtschaftsrecht.

Der Pro­zess im Arbeits­recht — erste Informationen

Ein Pro­zess im Arbeits­recht kommt oft plötz­lich auf Sie oder Ihr Unter­neh­men zu. Häu­fig bestehen auch noch kur­ze Fri­sten, um zu reagie­ren. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie als Arbeit­ge­ber und pri­vat als Fach­an­walt in allen recht­li­chen Fra­gen zur Prozessführung.

Arbeitsrecht Anwalt Berlin Vertrag prüfen

Wir bie­ten Ihnen auf unse­rer Web­site erste Infor­ma­tio­nen zur Ori­en­tie­rung. Vor allem sind wir als Anwalt für Arbeits­recht aber jeder­zeit ger­ne per­sön­lich für Sie da und unter­stüt­zen Sie in Ihrem Anliegen.

In der Tat kön­nen Sie sich bzw. Ihr Unter­neh­men vor dem Arbeits­ge­richt auch selbst ver­tre­ten. Ihr Fach­an­walt für Arbeits­recht Nils M. Ent­ner rät aber den­noch dazu, sich im Zwei­fel so früh wie mög­lich pro­fes­sio­nell im Arbeits­recht bera­ten zu las­sen. Klei­nig­kei­ten kön­nen über die Wirk­sam­keit einer Kün­di­gung oder Aus­gang eines Pro­zes­ses ent­schei­den. Fri­sten müs­sen berech­net und zwin­gend beach­tet wer­den. Abfin­dun­gen sind nahe­zu immer Ver­hand­lungs­sa­che auf Grund­la­ge einer erar­bei­te­ten Ver­hand­lungs­po­si­ti­on. Eine erfolg­rei­che Pro­zess­stra­te­gie macht daher Ihren und unse­ren Erfolg aus. Ein guter Anwalt im Arbeits­recht soll­te immer vor­aus­schau­end und ganz­heit­lich bera­tend tätig werden.

Ent­schei­dend ist aber auch: Die Gegen­sei­te wird in den aller­mei­sten Fäl­len eben­falls recht­lich bera­ten wer­den. Sie soll­ten daher früh­zei­tig „Fal­len” im Arbeits­recht aus dem Weg gehen. Wir ste­hen Ihnen hier­zu mit unse­rer Kanz­lei in Ber­lin ger­ne zur Ver­fü­gung — auch bundesweit.

FAQ Arbeits­recht – Jetzt von ihrem Anwalt für Arbeits­recht beant­wor­ten lassen 

Vie­le berech­tig­te Fra­gen kom­men gegen­über einem Anwalt für Arbeits­recht immer wie­der auf. Wäh­rend der lang­jäh­ri­gen Tätig­keit unse­rer Kanz­lei in Ber­lin sind uns eini­ge Fra­gen im Arbeits­recht dabei beson­ders häu­fig begeg­net. Auch wenn die Ant­wort im kon­kre­ten Fall dann doch oft­mals anders beant­wor­tet kann oder die Ant­wort in der Mit­te liegt: Eine erste Ori­en­tie­rung stel­len wir Ihnen hier bereits ger­ne zur Verfügung.

Moder­nes und zukunfts­ori­en­tier­tes Per­so­nal­ma­nage­ment ist heu­te not­wen­di­ger denn je für eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­füh­rung. Das Arbeits­recht wirkt dage­gen häu­fig star­rer und wird zu Beginn von vie­len Man­dan­ten als sper­rig emp­fun­den. Wir fin­den jedoch, ein gutes Per­so­nal­ma­nage­ment und arbeits­recht­li­che Com­pli­ance müs­sen sich kei­nes­wegs ausschließen.

Im Gegen­teil, ein zukunfts­si­che­res Per­so­nal­ma­nage­ment pro­fi­tiert von arbeits­recht­li­cher Com­pli­ance. Neue Tools kön­nen etwa daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken begeg­nen. Oder die Schaf­fung eines Modern Workspace als Arbeits­platz ist bei­spiels­wei­se arbeits­recht­lich kaum gere­gelt. Den­noch gelingt es in nahe­zu allen Fäl­len, mit recht­li­chem Input eine gute und umsetz­ba­re Lösung zu finden. 

Wir unter­stüt­zen Sie und Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung daher fle­xi­bel und krea­tiv bei der Umset­zung eines moder­nen und effek­ti­ven Per­so­nal­ma­nage­ments aus recht­li­cher Per­spek­ti­ve. Wir zei­gen rechts­si­che­re Wege auf, ana­ly­sie­ren recht­li­che Risi­ken und haben dabei stets den Erfolg Ihres Unter­neh­mens im Blick.

Abfin­dungs­zah­lun­gen ste­hen bei Kün­di­gun­gen an der Tages­ord­nung. Doch nein, es besteht kein gene­rel­ler gesetz­li­cher Anspruch hier­auf. Die­ser Ein­druck wird zwar immer wie­der ver­mit­telt, trifft aber nicht zu. Abfin­dun­gen wer­den meist frei­wil­lig im Rah­men eines Ver­gleichs im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren bezahlt.

Was heißt das für die Pra­xis? Arbeit­neh­mer, für die eine Abfin­dungs­zah­lung in Betracht kommt, dür­fen die drei­wö­chi­ge Frist zur Erhe­bung einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge nicht ver­pas­sen. Arbeit­ge­ber soll­ten bei Abfin­dungs­zah­lun­gen die Pro­zess­ri­si­ken im Blick behal­ten. Wir bera­ten Sie ger­ne individuell.

Jede Par­tei trägt in der ersten Instanz vor Gericht am Arbeits­ge­richt ihre Kosten immer selbst. Dies ist unab­hän­gig davon, dass Sie den Pro­zess gewin­nen. Der Grund ist eine Aus­nah­me­re­ge­lung in § 12a des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes, die zu einer Min­de­rung des Gesamt­ko­sten­ri­si­kos des Ver­fah­rens füh­ren soll. 

Eine im Ergeb­nis kosten­lo­se Pro­zess­füh­rung durch eine Anwalts­kanz­lei ist somit grund­sätz­lich von Geset­zes wegen nicht mög­lich. Die Erfah­rung zeigt jedoch, dass die Ergeb­nis­se einer fach­kom­pe­ten­ten Rechts­be­ra­tung Ihre Kosten häu­fig ohne Wei­te­res über­tref­fen können.

Als Kanz­lei für Arbeits­recht schu­len wir unse­re Man­dan­ten lau­fend zu arbeits- und per­so­nal­recht­li­chen The­men. Wir schu­len Sie zu The­men des kol­lek­ti­ven und des indi­vi­du­el­len Arbeits­rechts, stets mit Bezü­gen zum Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht und in Kennt­nis aktu­el­ler Urtei­le. Wir schu­len zu per­so­nal­recht­li­chen Fra­gen wie die Anti­dis­kri­mi­nie­rung, Daten­schutz und Compliance. 

In kol­lek­tiv recht­li­chen Fra­gen schu­len wir Sie zu allen Fra­gen der Mit­wir­kung und Mit­be­stim­mung sowie zu Spe­zi­al­the­men wie Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung oder auch der Ein­füh­rung von SAP Modulen.

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan betref­fen Betriebs­än­de­run­gen. Vor allem in Hin­blick auf die Risi­ken etwa­iger Nach­teil­aus­gleichs­zah­lun­gen ist die Ver­hand­lung und strin­gen­te Umset­zung des Inter­es­sen­aus­gleichs im Rah­men einer Betriebs­än­de­rung von wesent­li­cher Bedeu­tung. Wäh­rend der Inter­es­sen­aus­gleich die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung umsetzt, soll der Sozi­al­plan die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le auf­fan­gen. Die­se Ver­hand­lun­gen füh­ren wir für unse­re Man­dan­ten, auch vor der Einigungsstelle.

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan betref­fen Betriebs­än­de­run­gen. Vor allem in Hin­blick auf die Risi­ken etwa­iger Nach­teil­aus­gleichs­zah­lun­gen ist die Ver­hand­lung und strin­gen­te Umset­zung des Inter­es­sen­aus­gleichs im Rah­men einer Betriebs­än­de­rung von wesent­li­cher Bedeu­tung. Wäh­rend der Inter­es­sen­aus­gleich die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung umsetzt, soll der Sozi­al­plan die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le auf­fan­gen. Die­se Ver­hand­lun­gen füh­ren wir für unse­re Man­dan­ten, auch vor der Einigungsstelle.