Home-Office – in der Coro­na-Kri­se steu­er­lich absetzbar?

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Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?

Home-Office – in der Coro­na-Kri­se steu­er­lich absetzbar?

Nach gel­ten­dem Recht sind die Kosten für das Arbeits­zim­mer nur in engen Gren­zen als Wer­bungs­ko­sten absetz­bar. Dies gilt auch in Zei­ten der Coro­na-Kri­se. Den­noch kann sich ein Blick auf die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten loh­nen. Ein­schlä­gig ist hier das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz, ins­be­son­de­re die § 9 Abs. 5 und § 4 Abs. 5 Nr. 6b Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz (EstG).

Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer  kön­nen bis zu 1.250,00 EUR nur steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Dann darf für die beruf­li­che Tätig­keit kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung ste­hen. Ist dies der Fall, kön­nen auch die Kosten der Aus­stat­tung hin­zu­kom­men. Für einen höhe­ren Abzug muss das Arbeits­zim­mer den Mit­tel­punkt der gesam­ten beruf­li­chen Tätig­keit bilden.

Home-Office – in der Coro­na-Kri­se steu­er­lich absetzbar?

Hier schei­tert in der Regel bereits jeweils die steu­er­li­che Gel­tend­ma­chung. Denn die aller­mei­sten Arbeit­neh­mer haben die Mög­lich­keit im Büro zu arbei­ten. Die Coro­na-Kri­se hat jedoch dazu geführt, dass vie­le Arbeit­neh­mer nach Anord­nung ihres Arbeit­ge­bers nur noch von Zuhau­se arbei­ten dür­fen. Hin­zu kom­men behörd­li­che Anord­nun­gen. Dies kann ein Abset­zen von der Steu­er aus­nahms­wei­se mög­lich machen. Bewah­ren Sie daher immer Anord­nun­gen sorg­fäl­tig auf. Ein Falls­strick lau­ert für Arbeit­neh­mer im Home-Office: Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le fällt nicht an, da kein Arbeits­weg zurück­ge­legt wird. Die Arbeit im Home-Office dürf­te sich also in den wenig­sten Fäl­len steu­er­lich posi­tiv aus­wir­ken. Im Fall der Fäl­le soll­te ein mög­li­ches Abset­zen von der Steu­er den­noch nicht ver­säumt werden.

Der Autor Rechts­an­walt Niklas Sie­fert ist Pro­ku­rist der Ent­ner Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Ber­lin. Wir bera­ten unse­re Man­dan­ten zu allen The­men des Arbeits­rechts, des Gesell­schafts­rechts und zu aus­ge­wähl­ten The­men des Steuerrechts.

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