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Cont­act us

Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Steu­er­straf­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir sind auf unse­ren The­men spe­zia­li­siert und freu­en uns, Sie zu unterstützen.

Kanz­lei in Ber­lin | Fach­an­walt für Arbeits­recht & Steu­er­recht | Wirt­schafts- und Gesellschaftsrecht

Wir sind eine im Wirt­schafts­recht aus­ge­rich­te­te Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht mit Sitz in Ber­lin. Unse­re Bera­tung und Ver­tre­tung ist per­sön­lich, spe­zia­li­siert und indi­vi­du­ell. Wir sind als Fach­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­te Exper­ten für Ihr Anlie­gen und ver­knüp­fen unse­re Kennt­nis­se im Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht zuver­läs­sig aus einer Hand.

Unse­re Themengebiete

Kanzlei für Arbeitsrecht Berlin

Labour Law

Wir lei­sten als erfah­re­ne Fach­an­walts­kanz­lei aus Ber­lin lang­jäh­ri­ge und erfolg­rei­che Bera­tung im Arbeits­recht. Von der Ver­trags­ge­stal­tung bis zur Kün­di­gung errei­chen wir für unse­re Man­dan­ten die opti­ma­le Lösung.

Kanzlei für Gesellschaftsrecht Berlin

Unter­neh­mens­recht

Wir bera­ten Gesell­schaf­ter, Start-Ups, KMU und Geschäfts­füh­rer in allen Belan­gen des Unter­neh­mens­rechts und des Gesell­schafts­rechts. Bezü­ge zum Steu­er­recht und Per­so­nal­recht haben wir stets im Blick.

Kanzlei für Steuerrecht Berlin

Tax Law

Mit der Zer­ti­fi­zie­rung als Fach­an­walt für Steu­er­recht bie­ten wir kom­pe­ten­te und ver­läss­li­che Unter­stüt­zung im Steu­er­recht- und Straf­recht. Unse­re Ver­tre­tung ist kon­se­quent und unse­re Bera­tung umfangreich.

About us

Wir sind eine moder­ne Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht mit Sitz in Ber­lin-Char­lot­ten­burg. Unser Anspruch als Rechts­an­walts­kanz­lei ist es, spe­zi­ell Ihre Inter­es­sen opti­mal zu ver­tre­ten. Hier­zu haben wir drei Rechts­ge­bie­te als Spe­zia­li­sie­rung ver­knüpft, die eine rechts­si­che­re Bera­tung über den Tel­ler­rand hin­aus ermög­li­chen. Unse­re Erfah­rung über die Jah­re zeigt, dass wir hier stets neue Syn­er­gien fin­den und wir bereits in einer Erst­ein­schät­zung Aspek­te mit­den­ken kön­nen, die ein Rechts­ge­biet allei­ne nicht als Rechts­pro­blem auf­ge­wor­fen hätte.

 

Um unse­ren umfang­rei­chen Blick bei­zu­be­hal­ten, sind wir stets umfang­reich tätig: bera­tend und in der Pro­zess­ver­tre­tung, für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, schu­lend und als exter­ne Rechts­be­ra­tung von Per­so­nal­ab­tei­lun­gen. Dabei sind wir aus Char­lot­ten­burg bun­des­weit tätig.

Aus unse­rer Tätigkeit 

Ihr Rechts­an­walt

Als Ihr Anwalt mit Schwer­punkt in einer wirt­schafts­recht­li­chen, steu­er­recht­li­chen und arbeits­recht­li­chen Spe­zia­li­sie­rung ste­hen wir Ihnen fach­kom­pe­tent zur Seite.

Ob Arbeits­ver­trag, Abmah­nung oder Auf­he­bungs­ver­trag: Stär­ker noch als im Zivil­recht gibt das Bun­des­ar­beits­ge­richt viel­fach Bewer­tun­gen von Ver­trags­klau­seln vor. Zäh­len Sie auf fach­kun­di­ge Unterstützung.

Wir unter­stüt­zen Sie schnell und ver­läss­lich. Als Fach­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­te sind wir von der Erst­be­ra­tung bis zur erfolg­rei­chen Pro­zess­füh­rung für Sie und Ihr Unter­neh­men da.

Ob Unter­neh­mer oder Betriebs­rat, unse­re Anwäl­te unter­stüt­zen Sie wenn juri­sti­sche Strei­tig­kei­ten auf­tre­ten oder wenn eine fach­kun­di­ge Bera­tung benö­tigt wird. Wir betreu­en Sie aus Ber­lin bundesweit.

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Wir sind eine bun­des­weit täti­ge Kanz­lei für Arbeits­recht, Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Wirtschaftsrecht

Blog

Wir sind eine im Wirt­schafts­recht aus­ge­rich­te­te Kanz­lei für Arbeits­recht, Gesell­schafts­recht und Steu­er­recht mit Sitz in Ber­lin. Wir bie­ten umfas­sen­de stra­te­gi­sche sowie indi­vi­du­el­le Bera­tung und Ver­tre­tung. Wir sind als Fach­an­wäl­te und Rechts­an­wäl­te Exper­ten für Ihr Anlie­gen und ver­knüp­fen als Kanz­lei Gesell­schafts­recht, Steu­er­recht und Arbeits­recht aus einer Hand.

FAQ

Wir beant­wor­ten als Rechts­an­wäl­te für Arbeits­recht, Steu­er­recht und Gesell­schafts­recht in unse­rer Kanz­lei in Ber­lin täg­lich die ver­schie­den­sten span­nen­den Fra­ge unse­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten. Die Anlie­gen unse­rer Man­dan­ten sind dabei so viel­fäl­tig wie ihre Unter­neh­men, Geschäfts­fel­der und Tätig­keits­ge­bie­te. Eini­ge der häu­fig­sten Ein­stiegs­fra­gen in unse­re Rechts­ge­bie­te haben wir nach­fol­gend für Sie zusammengestellt.

Kün­di­gun­gen sind immer dann mög­lich, wenn das zugrun­de­lie­gen­de Ver­trags­ver­hält­nis eine wirk­sa­me Kün­di­gung zulässt. Im Arbeits­recht zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bestehen die bekann­te­sten Son­der­re­ge­lun­gen im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG). In des­sen Anwen­dungs­be­reich ist eine wirk­sa­me Kün­di­gung mög­lich, wenn sie durch Grün­de, die in der Per­son oder in dem Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers lie­gen, oder durch drin­gen­de betrieb­li­che Erfor­der­nis­se, die einer Wei­ter­be­schäf­ti­gung des Arbeit­neh­mers in die­sem Betrieb ent­ge­gen­ste­hen, bedingt ist. Bei einem Geschäfts­füh­rer­dienst­ver­trag gilt dies aber regel­mä­ßig nicht. Hier hän­gen die Rech­te zur Kün­di­gung vom jewei­li­gen Ver­trag ab. Das Glei­che gilt für die Kün­di­gung eines Gesell­schafts­ver­trags, Werk­ver­trags, Soft­ware­ver­trags, Miet­ver­trags etc. Wir bera­ten Sie als Anwalt aus unse­rer Kanz­lei in Ber­lin bun­des­weit zu Ihrer indi­vi­du­el­len Fra­ge­stel­lung und zu den für Ihr Unter­neh­men gel­ten­den arbeits­recht­li­chen Regelungen.

Die Grün­dung einer GmbH ist bei einer gewöhn­li­chen Bar­grün­dung in der Regel bin­nen weni­ger Wochen mög­lich. Ent­schei­dend ist häu­fig die Ter­min­fin­dung und der Abstim­mungs­be­darf der Gesell­schaf­ter hin­sicht­lich des Gesell­schafts­ver­trags. Hin­zu kom­men kaum zu beein­flus­sen­de Fak­to­ren wie die Geschwin­dig­keit des jeweils zustän­di­gen Regi­ster­ge­richts. Es gibt aber auch Mög­lich­kei­ten, die Grün­dung einer GmbH zu beschleu­ni­gen. Bei­spiels­wei­se durch den Erwerb einer Vor­rats­ge­sell­schaft. Grund­sätz­lich gilt: Je mehr Beson­der­hei­ten im Ein­zel­fall vor­lie­gen, desto län­ger dau­ert eine Grün­dung. Wir unter­stüt­zen Sie bei Ihrer Grün­dung und bera­ten Sie, wenn gewünscht auch hin­sicht­lich einer Beschleu­ni­gung des Ver­fah­rens und der schnel­len Ter­min­fin­dung mit den mit uns gut bekann­ten Notaren.

Com­pli­ance beschreibt zunächst das ach­ten und ein­hal­ten aller gel­ten­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen, inter­nen Richt­li­ni­en, ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen und frei­wil­li­ger Selbst­ver­pflich­tun­gen. Die Com­pli­ance ist daher nicht nur bei­spiels­wei­se im Gesell­schafts­recht und im Steu­er­recht ein The­ma. Gera­de auch im Arbeits­recht unter­stüt­zen wir Ihr Unter­neh­men bei der Ein­hal­tung der arbeits­recht­li­chen Com­pli­ance. Hier­zu gehört für uns das recht­li­che Beglei­ten aktu­el­ler Pro­jek­te ode­ri bei­spiels­wei­se die Prü­fung des sta­tus quo und von Arbeits­ver­trä­gen, sowie die stän­di­ge Erreich­bar­keit für Ihre arbeits­recht­li­chen Fra­gen. Natür­lich unter­stüt­zen wir Sie auch ent­spre­chend unse­rer Spe­zia­li­sie­rung im Com­pli­ance-Manage­ment im Gesell­schafts­recht und Steuerrecht.

Die Fra­ge nach den Kosten hat im Arbeits­recht einen beson­de­ren Hin­ter­grund: In Urteils­ver­fah­ren des ersten Rechts­zugs besteht hier, anders als im klas­si­schen Zivil­pro­zess, kein Anspruch der obsie­gen­den Par­tei auf Ent­schä­di­gung wegen Zeit­ver­säum­nis und auf Erstat­tung der Kosten für die Zuzie­hung eines Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten oder Bei­stan­des (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz).

Die tat­säch­li­chen Kosten eines Anwalts für Arbeits­recht hän­gen vom Ein­zel­fall ab. Sie betra­gen pro­zes­su­al aber zumin­dest die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Gebüh­ren nach dem Rechts­an­walts­ge­büh­ren­ge­setz (RVG) je nach Streit­wert. Die­ser errech­net sich nach der ZPO, dem Gerichts­ko­sten­ge­setz (GKG) und dem Streit­wert­ka­ta­log für die Arbeitsgerichtsbarkeit.